ISSA [E-DE] 5000

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● Beitrag zur Steuerung und Erzielung der Qualität auf Auftragsebene durch ihr(e) per sönliche(s) Verhalten, Kommunikation und Handlungen ● Beibehaltung einer hinterfragenden Denkweise und Bewusstsein für unbewusste oder bewusste einseitige Ausrichtungen bei der Ausübung kritischer Grundhaltung beim Ein holen und Beurteilen von Nachweisen ● Behandlung von Gefährdungen der Erzielung von Qualität und erwartete Reaktion des Prüfungsteams. Zum Beispiel sollen Budget- oder Ressourcenbeschränkungen nicht dazu führen, dass die Mitglieder des Prüfungsteams geplante Prüfungshandlungen modifizieren oder deren Durchführung unterlassen ● Erfüllung relevanter beruflicher Verhaltensanforderungen ● Verstehen der Ziele der durchzuführenden Tätigkeiten sowie der detaillierten Anwei sungen hinsichtlich Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der geplanten Prüfungshand lungen ● die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Mitglieder des Prüfungsteams zur Durchführung von Prüfungshandlungen und der erfahreneren Mitglieder des Prüfungsteams, die Tä tigkeiten weniger erfahrener Mitglieder des Prüfungsteams anzuleiten, zu beaufsichti gen und durchzusehen. 5.7.5.3. Beaufsichtigung A115 Beaufsichtigung kann Sachverhalte einschließen, wie z.B: ● Verfolgung des Fortschritts des Auftrags, was die Überwachung einschließt: – des Fortschritts gegenüber dem Prüfungsprogramm – ob das Ziel der durchgeführten Tätigkeiten erreicht wurde und – der fortwährenden Angemessenheit der zugewiesenen Ressourcen. ● Vornahme angemessener Handlungen zur Behandlung während des Auftrags auftre tender Probleme, einschließlich z.B. Neuübertragung geplanter Prüfungshandlungen auf erfahrenere Mitglieder des Prüfungsteams, wenn Probleme komplexer sind als ur sprünglich erwartet ● Identifizierung von Sachverhalten zur Konsultation oder zur Würdigung durch erfahre nere Mitglieder des Prüfungsteams während des Auftrags ● Durchführung von Coaching und On-the-Job-Training, um Mitgliedern des Prüfungs teams zu helfen, Fähigkeiten oder Kompetenzen zu entwickeln ● Schaffung eines Umfelds, in dem Mitglieder des Prüfungsteams Bedenken ohne Be fürchtung von Repressalien äußern. 5.7.5.4. Durchsicht A116 Die Durchsicht der Tätigkeiten des Prüfungsteams besteht aus der Würdigung, ob z.B.: ● die Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den Regelungen oder Maßnahmen der Praxis, beruflichen sowie gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen durchgeführt wurden ● bedeutsame Sachverhalte zur weiteren Würdigung vorgebracht wurden

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