ISSA [E-DE] 5000
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● angemessene Konsultationen stattgefunden haben und die resultierenden Schlussfol gerungen dokumentiert und umgesetzt wurden ● die Notwendigkeit besteht, Art, zeitliche Einteilung und Umfang der durchgeführten Tä tigkeiten anzupassen ● die durchgeführten Tätigkeiten die gezogenen Schlussfolgerungen unterstützen und angemessen dokumentiert wurden ● die erlangten Nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für das Prüfungsurteil zu dienen ● die Ziele der Prüfungshandlungen erreicht wurden. 5.7.5.5. Festlegung von Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der Anleitung, Beaufsich tigung und Durchsicht (Vgl. Tz. 47) A117 Der Ansatz zur Anleitung und Beaufsichtigung der Mitglieder des Prüfungsteams und zur Durchsicht ihrer Tätigkeiten bietet dem Auftragsverantwortlichen Unterstützung bei der Erfül lung der Anforderungen dieses ISSA [DE] und bei der Schlussfolgerung, dass der Auftrags verantwortliche in Übereinstimmung mit Tz. 186(d)(i) während des gesamten Auftrags ausrei chend und angemessen eingebunden gewesen ist. A118 Der Ansatz zur Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht kann zugeschnitten werden, ab hängig (da)von z.B.: ● den bisherigen Erfahrungen des Mitglieds des Prüfungsteams mit der Einheit und dem Sachverhalt ● der Komplexität des Auftrags ● den beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen ● der Kompetenz und den Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder des Prüfungsteams, die die Tätigkeiten durchführen ● der Weise, in der die Durchsichten der durchgeführten Tätigkeiten erwartungsgemäß stattfinden (aus der Ferne oder vor Ort) ● der Struktur des Prüfungsteams und dem Standort der Mitglieder des Prüfungsteams ● ob Mitglieder des Prüfungsteams der Praxis des Prüfers angehören, einem Netzwerk A119 Die zeitgerechte Durchsicht der Auftragsdokumentation durch den Auftragsverantwortlichen zu geeigneten Phasen während des gesamten Auftrags ermöglicht es, dass bedeutsame Sachverhalte zur Zufriedenheit des Auftragsverantwortlichen am oder vor dem Datum des Ver merks des Prüfers geklärt werden können. Es ist nicht notwendig, dass der Auftragsverant wortliche die gesamte Auftragsdokumentation durchsieht. A120 Der Auftragsverantwortliche übt pflichtgemäßes Ermessen aus bei der Identifizierung von be deutsamen Beurteilungen, die das Prüfungsteam vorgenommenen hat. Die Regelungen oder Maßnahmen der Praxis können bestimmte Sachverhalte spezifizieren, bei denen allgemein davon ausgegangen wird, dass es sich um bedeutsame Beurteilungen handelt. Bedeutsame mitglied oder einer Praxis, die nicht Mitglied eines Netzwerks ist. 5.7.5.6. Durchsicht der Auftragsdokumentation (Vgl. Tz. 48)
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