ISSA [E-DE] 5000

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betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeiten oder um Tätigkeiten handelt, die nicht betriebswirt schaftliche Prüfungstätigkeiten sind. A126 Ob ein von einem anderen Prüfer durchgeführter Auftrag ein betriebswirtschaftlicher Prüfungs auftrag ist, hängt von den Umständen ab. Überlegungen, die bei der Unterscheidung zwischen einem betriebswirtschaftlichen Prüfungsauftrag und einem Auftrag, der keine betriebswirt schaftliche Prüfung ist, relevant sein können, schließen ein: ● die Art des Auftrags. Beispielsweise sind Aufträge über vereinbarte Untersuchungs handlungen, die in Übereinstimmung mit International Standard on Related Services 4400 6 durchgeführt werden, und Consulting- (oder Advisory-) Aufträge keine betriebs wirtschaftlichen Prüfungsaufträge ● die Art der bei dem Auftrag durchgeführten Prüfungshandlungen. Beispielsweise kann ein Validierungs- oder Verifizierungsauftrag eine betriebswirtschaftliche Prüfung sein, wenn er in Übereinstimmung mit anerkannten Standards durchgeführt wird, die den Prüfer in die Lage versetzen, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die darauf abzielen, ausreichende geeignete Nachweise einzuholen, um ein Prüfungsurteil zu unterstützen. ● den Wortlaut des Vermerks bzw. Berichts eines anderen Prüfers.Beispielsweise schließt der Vermerk bzw. Bericht für eine betriebswirtschaftliche Prüfung das Urteil des Prüfers, Schlussfolgerungen des Prüfers oder eine andere Form von Prüfungser klärung auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und erlangten Nach weise ein. Vermerke bzw. Berichte, die nur die Feststellungen des Prüfers geben, wür den nicht als betriebswirtschaftliche Prüfungen betrachtet. 5.7.6.3. Beurteilung der Kompetenz und Fähigkeiten eines anderen Prüfers (Vgl. Tz. 50(b)) A127 Die Feststellung, ob ein anderer Prüfer über die angemessene(n) Kompetenz und Fähigkeiten verfügt, ist eine Frage pflichtgemäßen Ermessens und wird durch die Art und Umstände der Tätigkeit des anderen Prüfers beeinflusst. Die in Tz. A141 beschriebenen Quellen bzgl. der Tätigkeit eines Sachverständigen des Prüfers können auch bei der Beurteilung der Kompetenz und Fähigkeiten eines anderen Prüfers relevant sein. Andere Faktoren, die relevant sein kön nen, schließen die Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Gesetzen und anderen Rechtsvor schriften, Sprache und Kultur ein. Ist ein anderer Prüfer eine andere Praxis innerhalb dessel ben Netzwerks wie die Praxis des Prüfers und unterliegt er gemeinsamen Netzwerkanforde rungen oder nutzt er gemeinsame Netzwerkdienstleistungen, kann der Prüfer in der Lage sein, sich auf diese Netzwerkanforderungen zu stützen, bspw. diejenigen, die berufliche praktische Aus- und Fortbildung oder Personalgewinnung behandeln oder die die Nutzung gemeinsamer Systeme, Regelungen, Methodologien und damit verbundener Implementierungs-Tools erfor dern.

6 International Standard on Related Services (ISRS) 4400 “Aufträge über vereinbarte Untersuchungshandlun gen“.

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