ISSA [E-DE] 5000

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c. die Angemessenheit der Tätigkeit dieses Sachverständigen für Zwecke des Prüfers zu beurteilen. 5.7.6.13. Vereinbarung mit dem Sachverständigen des Prüfers (Vgl. Tz. 56(c)-(d)) A149 Art, Umfang und Ziele der Tätigkeit des Sachverständigen des Prüfers können sich je nach den Umständen erheblich unterscheiden, dies gilt ebenso für die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Prüfers und des Sachverständigen des Prüfers sowie für Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Kommunikation zwischen dem Prüfer und dem Sachverständigen des Prüfers. Es ist daher erforderlich, dass diese Sachverhalte zwischen dem Prüfer und dem Sachverständigen des Prüfers unabhängig davon vereinbart werden, ob es sich bei dem Sach verständigen um einen externen oder einen internen Sachverständigen des Prüfers handelt. A150 Die in Tz. A137 genannten Sachverhalte können sich auf den Detaillierungs- und Formalisie rungsgrad der Vereinbarung zwischen dem Prüfer und dem Sachverständigen des Prüfers auswirken, einschließlich, ob es angemessen ist, dass die Vereinbarung schriftlich erfolgt. Bei spielsweise können die folgenden Faktoren auf die Notwendigkeit einer detaillierteren Verein barung, als es ansonsten der Fall wäre, oder einer schriftlich festgehaltenen Vereinbarung darauf hindeuten: ● der Sachverständige des Prüfers wird Zugang zu sensiblen oder vertraulichen Informa tionen der Einheit haben ● die jeweiligen Aufgaben oder Verantwortlichkeiten des Prüfers und des Sachverständi gen des Prüfers unterscheiden sich von denjenigen, die normalerweise erwartet wer den ● es gelten gesetzliche oder andere rechtliche Anforderungen mehrerer Rechtsräume ● der Sachverhalt, auf den sich die Tätigkeit des Sachverständigen des Prüfers bezieht, ist hoch komplex ● der Prüfer hat zuvor keine von diesem Sachverständigen durchgeführte Tätigkeit ge nutzt ● je größer der Umfang der Tätigkeit des Sachverständigen des Prüfers und deren Be deutung im Kontext des Auftrags ist. 5.7.6.14. Beurteilung der Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen des Prü fers (Vgl. Tz. 57) A151 Prüfungshandlungen, um die Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen des Prü fers für Zwecke des Prüfers zu beurteilen, können einschließen: ● Befragungen des Sachverständigen des Prüfers ● Durchsicht der Arbeitspapiere und Berichte des Sachverständigen des Prüfers ● Untermauernde Prüfungshandlungen, z.B.: – Beobachtung der Tätigkeit des Sachverständigen des Prüfers – Untersuchung veröffentlichter Daten, wie z.B. statistischer Berichte aus angese henen, verlässlichen Quellen – Bestätigung relevanter Sachverhalte durch Dritte – Durchführung detaillierter analytischer Prüfungshandlungen und

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