ISSA [E-DE] 5000

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Nachvollziehen von Berechnungen

● Diskussion mit einem anderen Sachverständigen mit relevanten Fachkenntnissen, bspw., wenn die Feststellungen oder Schlussfolgerungen des Sachverständigen des Prüfers nicht in Einklang stehen mit vom Prüfer erlangten anderen Nachweisen ● Diskussion des Berichts des Sachverständigen des Prüfers mit dem Management. 5.7.6.15. Nutzung der Tätigkeit der Internen Revision (Vgl. Tz. 59) A152 Bei der Feststellung, ob die Tätigkeit der Internen Revision für Zwecke des Auftrags genutzt werden kann, ist eine erste Überlegung, ob die geplante Art und der geplante Umfang der Tätigkeit der Internen Revision, die durchgeführt wurde oder deren Durchführung geplant ist, für die Vorgehensweise des Prüfers bei dem Auftrag relevant sind. A153 Inwieweit die Stellung der Internen Revision innerhalb der Organisation sowie relevante Re gelungen und Maßnahmen die Objektivität der Internen Revisoren unterstützen und wie kom petent die Interne Revision ist, sind besonders wichtig bei der Festlegung, ob die Tätigkeit der Internen Revision genutzt werden soll und – ist dies der Fall – von Art und Umfang der Nutzung der Tätigkeit der Internen Revision, die unter den Umständen angemessen ist. A154 Faktoren, die sich auf die Beurteilung des Prüfers, ob die Interne Revision einer systemati schen und geregelten Vorgehensweise folgt, auswirken können, schließen die folgenden ein: ● Vorhandensein, Angemessenheit und Nutzung von dokumentierten Maßnahmen oder Leitfäden der Internen Revision, die Bereiche abdecken, wie z.B. Risikobeurteilungen, Arbeitsprogramme, Dokumentation und Berichterstattung, deren Art und Umfang der Größe und den Umständen einer Einheit entsprechen. ● ob die Interne Revision über angemessene Regelungen und Maßnahmen zur Quali tätssicherung verfügt, z.B. Regelungen und Maßnahmen, die für eine Interne Revision einschlägig wären (wie z.B. solche bzgl. Führung, personeller Ressourcen und Auf tragsdurchführung), oder Anforderungen an die Qualitätssicherung in Standards, die von den relevanten Berufsorganisationen für interne Revisoren festgelegt sind. Solche Organisationen können auch andere angemessene Anforderungen, wie die Durchfüh rung regelmäßiger externer Qualitätsbeurteilungen, festlegen. 5.7.7. Kommunikation zwischen den in den Auftrag Eingebundenen (Vgl. Tz. 60) A155 Klare und zeitgerechte Kommunikation über Verantwortlichkeiten, zusammen mit klarer Anlei tung zu Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der durchzuführenden Tätigkeit und zu Sachver halten, von denen erwartet wird, dass sie dem Prüfer kommuniziert werden, helfen dabei, die Grundlage für eine wirksame wechselseitige Kommunikation zu schaffen. Eine wirksame wechselseitige Kommunikation hilft auch dabei, Erwartungen an die an verschiedenen Stand orten durchgeführte Tätigkeit (z.B. von Teilbereichsprüfern) festzulegen und erleichtert die An leitung, Beaufsichtigung und Durchsicht dieser Tätigkeit durch den Prüfer. Eine solche Kom munikation bietet dem Auftragsverantwortlichen auch eine Gelegenheit, die Notwendigkeit zu bekräftigen, bei der Durchführung der Tätigkeit eine kritische Grundhaltung auszuüben. A156 Andere Faktoren, die ebenfalls zu einer wirksamen wechselseitigen Kommunikation beitragen können, schließen ein: ● Klarheit etwaiger erteilter Anweisungen (z.B. an einen Teilbereichsprüfer)

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