ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
● ein gegenseitiges Verständnis von relevanten Sachverhalten und den erwarteten Handlungen, das sich aus dem Kommunikationsprozess ergibt ● die Form der Kommunikation. Beispielsweise kann es angemessener sein, Sachver halte, die zeitgerecht Aufmerksamkeit benötigen, in einer Besprechung zu diskutieren als durch den Austausch von E-Mails ● ein gegenseitiges Verständnis zwischen dem Prüfer und dem Teilbereichsprüfer dar über, welche natürlichen Personen die Verantwortlichkeit für die Steuerung der Kom munikationen zu bestimmten Sachverhalten tragen ● den Prozess zur Rückberichterstattung an den Prüfer zu den Ergebnissen der durchge führten Tätigkeit oder zu bei der Durchführung der Tätigkeit aufgetretenen bedeutsa men Problemen. A157 Die Kommunikationen hängen von den Tatsachen und Umständen des Auftrags ab, ein schließlich bspw. von Art und Umfang der Einbindung von Teilbereichsprüfern und dem Grad, zu dem der Prüfer und die Teilbereichsprüfer einem gemeinsamen Qualitätsmanagementsys tem unterliegen, oder der Einbindung eines externen Sachverständigen des Prüfers. A158 Die Form der Kommunikation kann von Faktoren beeinflusst werden, wie z.B.: ● der Bedeutsamkeit, Komplexität oder Dringlichkeit des Sachverhalts ● ob der Sachverhalt dem Management der Einheit oder den für die Überwachung Ver antwortlichen kommuniziert worden ist oder dies erwartet wird. A159 Die angemessene zeitliche Einteilung der Kommunikation wird mit den Umständen des Auf trags variieren. Relevante Umstände können Art, zeitliche Einteilung und Umfang der von An deren durchzuführenden Tätigkeiten einschließen. Beispielsweise kann die Kommunikation über Planungssachverhalte häufig frühzeitig im Auftrag erfolgen und bei einem Erstauftrag zur Nachhaltigkeitsprüfung kann sie als Teil der Vereinbarung der Auftragsbedingungen erfolgen. 5.7.8. Nachschau- und Verbesserung (Vgl. Tz. 63) A160 Bei der Würdigung von Informationen, die von der Praxis durch ihren Nachschau- und Verbes serungsprozess kommuniziert werden, und der Würdigung, wie sie sich auf den Auftrag aus wirken können, kann der Auftragsverantwortliche die von der Praxis geplanten und umgesetz ten Abhilfemaßnahmen zur Behandlung der identifizierten Mängel würdigen, und – soweit für die Art und Umstände des Auftrags relevant – dem Prüfungsteam entsprechend kommunizie ren. Der Auftragsverantwortliche kann darüber hinaus feststellen, ob zusätzliche Abhilfemaß nahmen auf Auftragsebene benötigt werden. Beispielsweise kann der Auftragsverantwortliche feststellen, dass: ● ein Sachverständiger des Prüfers benötigt wird oder ● es notwendig ist, Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht in einem Prüfungsbereich zu verbessern, in dem Mängel identifiziert worden sind. Wirkt sich ein identifizierter Mangel nicht auf die Qualität der Prüfung aus (z.B., wenn er sich auf eine technologische Ressource bezieht, die das Prüfungsteam nicht genutzt hat), kann es sein, dass keine weitere Handlung notwendig ist.
123 © IDW Verlag GmbH
Made with FlippingBook Annual report maker