ISSA [E-DE] 5000
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Verstoß darstellt, ist letztlich eine durch ein Gericht oder eine andere zuständige rechtspre chende Instanz vorzunehmende Feststellung. A165 Unter manchen Umständen kann die Berichterstattung identifizierter oder vermuteter Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften an eine zuständige Behörde außerhalb der Einheit durch die Verschwiegenheitspflicht des Prüfers nach Gesetzen, anderen Rechtsvor schriften oder relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen ausgeschlossen sein. In ande ren Fällen würde die Berichterstattung identifizierter oder vermuteter Verstöße an eine zustän dige Behörde außerhalb der Einheit nach den relevanten beruflichen Verhaltensanforderun gen nicht als eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht betrachtet. A166 Zusätzlich zu denjenigen Sachverhalten, die in Übereinstimmung mit diesem ISSA [DE] aus drücklich zu kommunizieren sind, können bedeutsame Sachverhalte, die der Prüfer würdigen kann, dass sie die Aufmerksamkeit des Managements oder der für die Überwachung Verant wortlichen – je nachdem, was einschlägig ist – verdienen, einschließen: ● identifizierte Mängel in internen Kontrollen ● einseitige Ausrichtung des Managements bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinfor mationen ● wesentliche falsche Darstellungen der Nachhaltigkeitsinformationen oder anderer Infor mationen, deren Korrektur das Management verweigert hat ● Berichterstattungsmethoden, die nicht angemessen sind oder nicht mit den angewand ten Kriterien oder in der relevanten Branche genutzten Kriterien in Einklang stehen ● etwaige Umstände, die sich auf die Form und den Inhalt des Prüfungsvermerks auswir ken ● Sachverhalte, die sich auf Schätzungen, zukunftsorientierte Informationen und inhä rente Unsicherheiten beziehen sowie diesbezügliche Angaben ● bedeutsame Sachverhalte, die mit dem Management diskutiert wurden oder Gegen stand des Schriftverkehrs mit dem Management waren (siehe auch Tz. A167) ● bedeutsame während des Auftrags aufgetretene Schwierigkeiten (siehe auch Tz. A168). A167 Bedeutsame Sachverhalte, die mit dem Management diskutiert wurden oder Gegenstand des Schriftverkehrs mit dem Management waren, können Sachverhalte einschließen wie z.B.: ● bedeutsame während des Jahres eingetretene Ereignisse oder Geschäftsvorfälle ● Bedenken hinsichtlich der Nutzung der Tätigkeit eines Sachverständigen durch das Management oder von Informationen aus externen Quellen ● bedeutsame Sachverhalte, zu denen es Meinungsverschiedenheiten mit dem Manage ment gab. A168 Bedeutsame während des Auftrags aufgetretene Schwierigkeiten können Sachverhalte ein schließen, wie z.B.: 5.9. Kommunikation mit dem Management und den für die Überwachung Verant wortlichen (Vgl. Tz. 68)
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