ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

● bedeutsame Verzögerungen durch das Management, die Nichtverfügbarkeit von Per sonal der Einheit oder eine fehlende Bereitschaft des Managements, für den Prüfer zur Durchführung der Prüfungshandlungen notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen ● ein unangemessen kurzer Zeitraum, innerhalb dessen der Auftrag abzuschließen ist ● umfangreicher unerwarteter Arbeitsaufwand, der erforderlich ist, um ausreichende ge eignete Nachweise zu erlangen ● die Nichtverfügbarkeit von erwarteten Informationen ● Beschränkungen, die dem Prüfer vom Management auferlegt werden. Unter manchen Umständen können solche Schwierigkeiten ein Prüfungshemmnis darstellen, das zu einer Modifizierung des Prüfungsurteils führt. A169 Zusätzlich zur Kommunikation mit dem Management oder den für die Überwachung Verant wortlichen kann es sein, dass es dem Prüfer gestattet ist oder dass er verpflichtet ist, über bestimmte Sachverhalte mit sonstigen relevanten Parteien, wie z.B. Regulatoren oder Auf sichtsbehörden, zu kommunizieren. Diese Kommunikation kann während der gesamten Prü fung oder zu bestimmten Phasen – z.B., wenn der Prüfer Sachverhalte identifiziert, die dem Regulator zu berichten sind oder bei der Finalisierung des Prüfungsvermerks – angemessen sein. 5.9.1.1 Spezifische Überlegungen zu Einheiten des öffentlichen Sektors A170 Ein Prüfer im öffentlichen Sektor kann verpflichtet sein, über identifizierte oder vermutete Ver stöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften an die Legislative oder sonstige Regie rungsbehörde oder im Vermerk des Prüfers zu berichten. 5.10. Dokumentation 5.10.1. Übergreifende Dokumentationsanforderungen 5.10.1.1. Form, Inhalt und Umfang der Auftragsdokumentation (Vgl. Tz. 69-71) A171 Ein in der Nachhaltigkeitsprüfung erfahrener Prüfer bezieht sich auf eine natürliche Person (innerhalb oder außerhalb der Prüfungspraxis), die über praktische Erfahrung in der Nachhal tigkeitsprüfung verfügt sowie ein ausreichendes Verständnis von: a. Prüfungsprozessen b. den ISSA [DE] und einschlägigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen c. dem Geschäftsumfeld, in dem die Einheit tätig ist, und d. für die Branche der Einheit relevanten Sachverhalten der Prüfung und Nachhaltigkeits berichterstattung. A172 Die zeitgerechte Erstellung einer ausreichenden und geeigneten Auftragsdokumentation trägt zur Verbesserung der Qualität der betriebswirtschaftlichen Prüfung bei und erleichtert die ef fektive Durchsicht und Beurteilung der erlangten Nachweise sowie der gezogenen Schlussfol gerungen vor der Fertigstellung des Vermerks des Prüfers. Es ist wahrscheinlich, dass eine Auftragsdokumentation, die nach Durchführung der betriebswirtschaftlichen Prüfungstätigkeit erstellt wurde, weniger genau ist als eine Dokumentation, die während der Durchführung einer solchen Tätigkeit erstellt wird.

126 © IDW Verlag GmbH

Made with FlippingBook Annual report maker