ISSA [E-DE] 5000
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A173 Form, Inhalt und Umfang der Auftragsdokumentation hängen ab von Faktoren wie z.B.: ● der Größe und Komplexität der Einheit ● dem Umfang der betriebswirtschaftlichen Prüfung und der Art der durchzuführenden Prüfungshandlungen. Zum Beispiel wäre der Umfang einer Auftragsdokumentation i.d.R. geringer: – bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit – wenn der Umfang der betriebswirtschaftlichen Prüfung nur bestimmte statt sämtli che Teile der Nachhaltigkeitsinformationen einschließt. ● den beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen ● der Bedeutsamkeit der erlangten Nachweise ● Art und Umfang der identifizierten Abweichungen ● der Notwendigkeit zur Dokumentation einer Schlussfolgerung oder der Grundlage für eine Schlussfolgerung, die sich aus der Auftragsdokumentation der durchgeführten Tä tigkeit oder aus erlangten Nachweisen nicht selbst erklärt. ● der Prüfungsmethodologie und genutzten Tools. A174 Die Beurteilung der Bedeutsamkeit eines Sachverhalts erfordert eine objektive Analyse der Tatsachen und Umstände. Beispiele für bedeutsame Sachverhalte schließen ein: ● Sachverhalte, die zu Risiken wesentlicher falscher Darstellungen führen, die im Spekt rum der Risiken als höher beurteilt werden ● Ergebnisse von Prüfungshandlungen, die darauf hinweisen, dass die Nachhaltigkeitsin formationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten könnten oder, bei einer be triebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit, eine Notwendigkeit besteht, die vorherige Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen durch den Prüfer sowie seine Reaktionen auf diese Risiken anzupassen ● Umstände, die dem Prüfer bei der Anwendung notwendiger Prüfungshandlungen be deutsame Schwierigkeiten bereiten ● Feststellungen, die zu einer Modifizierung des Prüfungsurteils oder zur Aufnahme ei nes Absatzes zur Hervorhebung eines Sachverhalts in den Prüfungsvermerk führen könnten. A175 Ein wichtiger Faktor bei der Festlegung von Form, Inhalt und Umfang der Auftragsdokumen tation über bedeutsame Sachverhalte ist das Ausmaß des bei der Durchführung der Tätigkeit und der Beurteilung der Ergebnisse ausgeübten pflichtgemäßen Ermessens. Die Auftragsdo kumentation der nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommenen Beurteilungen – falls be deutsam – dient dazu, die Schlussfolgerungen des Prüfers zu erläutern und die Qualität der Beurteilung zu stärken. A176 Umstände, unter denen es angemessen ist, eine Auftragsdokumentation bzgl. der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu erstellen, schließen Sachverhalte und Beurteilungen ein, die bedeutsam sind für: ● die Begründung für die Schlussfolgerung des Prüfers, wenn eine Anforderung vor schreibt, dass der Prüfer bestimmte Informationen oder Faktoren „zu würdigen hat“, und diese Würdigung im Kontext des bestimmten Auftrags bedeutsam ist
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