ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

● ausreichend vorschreibend zu sein bzgl. des Umfangs der in den Nachhaltigkeitsinfor mationen zu behandelnden Nachhaltigkeitssachverhalte ● die Branche der Einheit oder Rechtsräume, in denen die Einheit tätig ist, oder andere Faktoren, die für die zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen relevant sind, zu behandeln ● vage Beschreibungen von Erwartungen oder Beurteilungen zu vermeiden. 5.11.1.8.3. Merkmale geeigneter Kriterien (Vgl. Tz. 78(c), 107) A199 Geeignete Kriterien sind für eine hinreichend konsistente Messung oder Beurteilung der Nach haltigkeitssachverhalte im Kontext des pflichtgemäßen Ermessens erforderlich. Ohne den durch geeignete Kriterien bereitgestellten Bezugsrahmen lässt jegliche Schlussfolgerung Raum für individuelle Auslegung und Missverständnisse. Die Eignung von Kriterien ist kon textabhängig, d.h. sie wird im Kontext der Auftragsumstände festgestellt. Selbst für dieselben Nachhaltigkeitssachverhalte kann es unterschiedliche Kriterien geben, die zu unterschiedli chen Ergebnissen führen. Geeignete Kriterien weisen die folgenden Merkmale auf: a. Relevanz: Relevante Kriterien führen zu Nachhaltigkeitsinformationen, die die Ent scheidungsfindung der vorgesehenen Nutzer unterstützen. b. Vollständigkeit: Kriterien sind vollständig, wenn die in Übereinstimmung damit aufge stellten Nachhaltigkeitsinformationen keine relevanten Faktoren auslassen, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die von vorgesehenen Nutzern auf Grundlage dieser Nachhaltigkeitsinformationen getroffenen Entscheidungen beeinflus sen. Vollständige Kriterien schließen, sofern relevant, Maßstäbe für die Darstellung und für Angaben, ein. c. Verlässlichkeit: Verlässliche Kriterien erlauben eine hinreichend konsistente Messung oder Beurteilung der Nachhaltigkeitssachverhalte bei Nutzung unter ähnlichen Umstän den durch verschiedene Prüfer. d. Neutralität: Neutrale Kriterien führen zu Nachhaltigkeitsinformationen, die frei von ein seitiger Ausrichtung sind, wie unter den Auftragsumständen angemessen, und e. Verständlichkeit: Verständliche Kriterien führen zu Nachhaltigkeitsinformationen, die von den vorgesehenen Nutzern verstanden werden können. A200 Die für einen bestimmten Auftrag relative Wichtigkeit jedes Merkmals der Kriterien ist eine Frage des pflichtgemäßen Ermessens. A201 Sind die Kriterien ungeeignet, kann dies nicht durch eine Änderung des Grads an Prüfungssi cherheit überwunden werden. Das heißt, sind Kriterien ungeeignet für eine betriebswirtschaft liche Prüfung mit hinreichender Sicherheit, sind sie ebenfalls ungeeignet für eine betriebswirt schaftliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit und umgekehrt. 5.11.1.8.4. Verfügbarkeit der Kriterien für die Nutzer (Vgl. Tz. 78(d)) A202 Verfügbare Kriterien erlauben den vorgesehenen Nutzern zu verstehen, wie Nachhaltigkeits sachverhalte gemessen oder beurteilt wurden. Es ist unwahrscheinlich, dass die vorgesehe nen Nutzer in der Lage sind, Entscheidungen auf Grundlage der Nachhaltigkeitsinformationen zu treffen, ohne Zugang sowohl zu den Kriterien des Rahmenwerks als auch zu etwaigen von der Einheit entwickelten Kriterien, die die Kriterien des Rahmenwerks ergänzen. Bei der Fest stellung, ob die Kriterien den vorgesehenen Nutzern zur Verfügung stehen, kann der Prüfer

133 © IDW Verlag GmbH

Made with FlippingBook Annual report maker