ISSA [E-DE] 5000

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würdigen, ob sie schriftlich, mit ausreichendem Detaillierungsgrad, ausreichend klar und ein schließlich Nennung der Version der angewandten Kriterien zur Verfügung stehen werden. Kriterien können: a. öffentlich, z.B. in veröffentlichten Kriterien eines Rahmenwerks oder einem Rahmen werk für allgemeine Zwecke, das jederzeit verfügbar ist, wie z.B. auf einer Website b. durch Aufnahme in die Nachhaltigkeitsinformationen, insb. bei von der Einheit entwi ckelten Kriterien c. durch allgemeines Verständnis, z.B. des Kriteriums für die Messung von Zeit in Stun den und Minuten zur Verfügung gestellt werden. 5.11.1.8.5. Fähigkeit, notwendige Nachweise zu erlangen (Vgl. Tz. 79(a)) A203 Bei der Feststellung, ob erwartet werden kann, dass die zur Unterstützung des Prüfungsurteils notwendigen Nachweise erlangt werden, kann der Prüfer würdigen: a. die Merkmale der Nachhaltigkeitssachverhalte und die potenziellen Quellen der Nach weise sowie b. ob Nachweise aufgrund der Auftragsumstände nicht verfügbar sind, auch wenn ver nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie vorliegen. A204 Beispiele für die Art und Verfügbarkeit von Nachweisen, die sich auf die Fähigkeit des Prüfers zur Erlangung von Nachweisen auswirken können, schließen ein: ● den Zeitpunkt der Beauftragung des Prüfers, die Regelungen der Einheit zur Aufbe wahrung von Dokumenten, unzureichende Informationssysteme oder eine von der/den geeigneten Partei(en) auferlegte Beschränkung ● die Art der Beziehung zwischen der/den geeigneten Partei(en), die sich auf die Fähig keit des Prüfers auswirkt, auf Aufzeichnungen, Dokumentationen und andere Informati onen zuzugreifen, bei denen es sein kann, dass der Prüfer sie als Nachweise benötigt, um den Auftrag abzuschließen. ● Nachweise, die sich bei Organisationen befinden, die nicht von der Einheit kontrolliert werden, z.B. Einheiten innerhalb der Wertschöpfungskette, die sich aber außerhalb der Kontrolle der berichtenden Einheit befinden. In solchen Fällen kann der Prüfer feststel len, ob die Einheit über vertragliche Vereinbarungen mit diesen Organisationen verfügt, um Zugang zu Personen oder Informationen zu verschaffen oder um unabhängige Prü fungsvermerke bzw. -berichte zu relevanten internen Kontrollen oder zur Messung oder Beurteilung relevanter Nachhaltigkeitssachverhalte zur Verfügung zu stellen, oder ob die Einheit über Pläne verfügt, solche Vereinbarungen zu treffen. A205 Unter manchen Umständen kann der Prüfer schlussfolgern, dass es aufgrund des Zustands und der Verlässlichkeit der Aufzeichnungen einer Einheit unwahrscheinlich ist, dass ausrei chende geeignete Nachweise verfügbar sein werden, um ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu den Nachhaltigkeitsinformationen zu stützen. Dies kann bspw. eintreten, wenn die Einheit wenig Erfahrung mit der Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen hat. Unter solchen Um ständen kann es angemessener sein, die Nachhaltigkeitsinformationen einem Auftrag über vereinbarte Untersuchungshandlungen oder einem Beratungsauftrag zur Vorbereitung einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zu einem späteren Zeitraum zu unterziehen. Solche Aufträge

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