ISSA [E-DE] 5000

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Vertrauen der vorgesehenen Nutzer in die Nachhaltigkeitsinformationen auf ein Ausmaß er höht, das deutlich mehr als unbeachtlich ist. A210L Innerhalb der Bandbreite aller betriebswirtschaftlichen Prüfungen mit begrenzter Sicherheit kann eine aussagekräftige Prüfungssicherheit variieren von gerade über der Prüfungssicher heit, die wahrscheinlich das Vertrauen der vorgesehenen Nutzer in die Nachhaltigkeitsinfor mationen auf ein Ausmaß erhöht, das deutlich mehr als unbeachtlich ist, bis zu einer gerade unter einer hinreichenden Sicherheit liegenden Prüfungssicherheit. Was bei einem bestimm ten Auftrag aussagekräftig ist, stellt eine Beurteilung innerhalb dieser Bandbreite dar, die von den Auftragsumständen abhängt, einschließlich der Informationsbedürfnisse der vorgesehe nen Nutzer als Gruppe, der Kriterien und der Nachhaltigkeitssachverhalte des Auftrags. A211L Einige der Faktoren, die relevant sein können bei der Festlegung, was eine aussagekräftige Prüfungssicherheit bei einem bestimmten Auftrag darstellt, schließen ein: ● die Merkmale der Nachhaltigkeitssachverhalte und der angewandten Kriterien ● Anweisungen oder andere Hinweise der geeigneten Partei(en) zur Art der Prüfung. Beispielsweise können die Auftragsbedingungen bestimmte, von der/den geeigneten Partei(en) als notwendig erachtete Prüfungshandlungen oder bestimmte Aspekte fest legen, auf die sich der Prüfer auf Wunsch der geeigneten Partei(en) innerhalb der im Umfang der betriebswirtschaftlichen Prüfung enthaltenen Nachhaltigkeitsinformationen fokussiert. Der Prüfer kann jedoch andere Prüfungshandlungen zur Erlangung ausrei chender geeigneter Nachweise als erforderlich erachten, um aussagekräftige Prü fungssicherheit zu erlangen. ● allgemein anerkannte Usancen im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen ● die Informationsbedürfnisse der vorgesehenen Nutzer als Gruppe. Generell ist die Prü fungssicherheit, die benötigt würde, um für die vorgesehenen Nutzer aussagekräftig zu sein umso größer, je größer die Konsequenz für die vorgesehenen Nutzer aus dem Er halt eines unangemessenen Prüfungsurteils ist, wenn die Nachhaltigkeitsinformationen wesentlich falsch dargestellt sind. In manchen Fällen kann bspw. die Konsequenz für die vorgesehenen Nutzer aus dem Erhalt eines unangemessenen Prüfungsurteils so groß sein, dass eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit hinreichender Sicherheit not wendig ist, damit der Prüfer Prüfungssicherheit erlangt, die unter den Umständen aus sagekräftig ist. ● die Erwartung von vorgesehenen Nutzern, dass der Prüfer das Prüfungsurteil mit be grenzter Sicherheit zu den Nachhaltigkeitsinformationen innerhalb eines kurzen Zeit rahmens und zu niedrigen Kosten bildet. 5.11.1.9.2. Angemessenheit des Umfangs der betriebswirtschaftlichen Prüfung (Vgl. Tz. 80(c)) A212 Die Feststellung der Angemessenheit des Umfangs der betriebswirtschaftlichen Prüfung durch den Prüfer beinhaltet in der Regel die Würdigung der Ergebnisse seiner Beurteilung oder Fest stellung – je nachdem, was zutrifft – der in Tz. 78(c) genannten Merkmale.

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