ISSA [E-DE] 5000
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der Prüfer bei der Planung und Durchführung von Prüfungshandlungen für qualitative Nach haltigkeitsinformationen würdigen: ● ob im Falle einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit substan zielle Prüfungshandlungen allein ausreichende geeignete Nachweise liefern werden. Falls nicht, kann es notwendig sein, dass der Prüfer Funktionsprüfungen durchführt zur Integrität der Daten der Einheit oder anderen Kontrollen innerhalb des Informationssys tems der Einheit, die die Erstellung der qualitativen Informationen unterstützen. ● die Quelle der Informationen, deren Nutzung als Nachweise beabsichtigt ist, wie solche Informationen vom Informationssystem der Einheit erfasst und verarbeitet worden sind und wie sich dies auf die Verlässlichkeit der Informationen auswirken kann. Beispiels weise können die Informationen in Echtzeit, ohne unterstützende Dokumentation direkt im Informationssystem der Einheit erfasst werden oder durch informelle Kommunika tion erlangt werden. 5.13.1.5. Zukunftsorientierte Informationen (Vgl. Tz. 89(b)) A242 Zukunftsorientierte Informationen sind naturgemäß vorausschauend und können sowohl auf quantitative als auch qualitative Weise ausgedrückt werden. Informationen über künftige Um stände oder Ergebnisse beziehen sich auf Ereignisse und Handlungen, die noch nicht einge treten sind und die möglicherweise nicht eintreten oder die eingetreten sind, sich aber noch auf unvorhersehbare Weise entwickeln. Diese Informationen können bspw. Prognosen oder Projektionen einschließen und können sich auf die Absichten oder Strategie, die zukünftigen Risiken und Chancen der Einheit beziehen. Während zukunftsorientierte Informationen aus der Anwendung von Kriterien auf die Nachhaltigkeitssachverhalte resultieren können, können die Nachhaltigkeitssachverhalte (ein zukünftiges Ereignis, ein zukünftiges Vorkommnis oder eine zukünftige Handlung) einer größeren Unsicherheit unterliegen und können i.d.R. mit we niger Genauigkeit beurteilt werden als vergangenheitsorientierte Sachverhalte. Es ist auch wahrscheinlich, dass Unsicherheit und die Notwendigkeit Ermessen auszuüben, zunehmen, je weiter der Zeitraum, auf den sich die Angaben beziehen, in die Zukunft reicht. Im Gegensatz zu vergangenheitsorientierten Informationen ist es dem Prüfer nicht möglich festzustellen, ob die prognostizierten oder projizierten Resultate oder Ergebnisse erreicht oder erzielt wurden oder werden. Der Prüfer kann Nachweise darüber erlangen, ob die zukunftsorientierten Infor mationen in Übereinstimmung mit den angewandten Kriterien auf Grundlage der von der Ein heit genutzten Annahmen aufgestellt wurden und: a. im Falle von Prognosen, ob die genutzten Annahmen eine angemessene Grundlage für die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen schaffen oder b. im Falle von Projektionen, die hypothetischen Annahmen nutzen, ob solche Annahmen in Einklang mit dem Zweck der Informationen stehen. A243 Es kann sein, dass Nachweise zur Unterstützung der Annahmen vorliegen, auf denen die zu kunftsorientierten Nachhaltigkeitsinformationen basieren, aber solche Nachweise können selbst auch zukunftsorientiert und daher spekulativer Natur sein. Dementsprechend kann es notwendig sein, dass der Prüfer bei der Feststellung, ob die Nachweise ausreichend und ge eignet sind, bedeutsame Beurteilungen nach pflichtgemäßem Ermessen vornimmt. Unter manchen Umständen können die verfügbaren Nachweise eine Bandbreite möglicher Ergeb-
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