ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

A247 Unter manchen Umständen können die Prüfungshandlungen zur Beurteilung von Relevanz und Verlässlichkeit einfach sein (z.B. Vergleich der vom Management genutzten Informationen mit den von einer nationalen Regierungsbehörde veröffentlichten Informationen). Unter ande ren Umständen können Prüfungshandlungen, einschließlich Funktionsprüfungen, zur Beurtei lung der Verlässlichkeit von Informationen durchgeführt werden (z.B. die Genauigkeit und Voll ständigkeit von intern aus dem Informationssystem der Einheit generierten Informationen). A248 Nachweise aus der Durchführung anderer Prüfungshandlungen in Übereinstimmung mit die sem ISSA können den Prüfer auch bei der Beurteilung der Relevanz und Verlässlichkeit von Informationen, deren Nutzung als Nachweise beabsichtigt ist, unterstützen. Beispielsweise er langte Nachweise aus: ● dem Verständnis des Prüfers von der Einheit und ihrem Umfeld, den angewandten Kri terien und dem internen Kontrollsystem der Einheit ● Funktionsprüfungen hinsichtlich der Erstellung und Pflege der Informationen ● durchgeführten Prüfungshandlungen bei Nutzung der Tätigkeit eines Sachverständigen des Prüfers. 5.13.2.2. Form, Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Verständlichkeit von Informationen A249 Die Form, Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Verständlichkeit von Informationen, deren Nut zung als Nachweise beabsichtigt ist, können sich auswirken auf: a. die Planung und Durchführung der Prüfungshandlungen, in denen die Informationen genutzt werden und b. die Beurteilung der Relevanz und Verlässlichkeit von Informationen durch den Prüfer. Beispielsweise kann es sein, dass Informationen nur in digitaler Form auf fortlaufender Basis zur Verfügung stehen. Unter solchen Umständen kann der Prüfer automatisierte Tools und Techniken nutzen, die für eine Funktion in Echtzeit konzipiert sind, um die Relevanz und Ver lässlichkeit von Informationen zu beurteilen. A250 Der Prüfer kann Informationen, deren Nutzung als Nachweise beabsichtigt ist, in vielen For men erhalten, die von aus hoch komplexen automatisierten Systemen generierten Informatio nen bis zu vom Management und Anderen innerhalb der Einheit manuell erstellten Informati onen reichen. Der Prüfer kann eine Erwartung hinsichtlich der Form haben, in der Informatio nen, deren Nutzung als Nachweise beabsichtigt ist, empfangen werden. Aufmerksam zu blei ben für Informationen, deren Nutzung als Nachweise beabsichtigt ist, die in einer anderen als der erwarteten Form empfangen werden, kann den Prüfer unterstützen, unbewusste einseitige Ausrichtungen abzuschwächen, die die Ausübung einer kritischen Grundhaltung durch den Prüfer behindern können. Darüber hinaus kann der Erhalt von Informationen in einer anderen als der erwarteten Form auch relevant sein für die Beurteilung der Verlässlichkeit dieser Infor mationen durch den Prüfer. A251 Es kann sein, dass Informationen, deren Nutzung als Nachweise beabsichtigt ist, vorhanden sind, aber der Zugang zu diesen Informationen kann beschränkt sein, z.B. aufgrund von Be schränkungen, die auferlegt werden durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften oder durch die Quelle, die die Informationen bereitstellt (z.B. aufgrund der ärztlichen Schweige pflicht im Krankenhaus), oder aufgrund von Krieg, Bürgerunruhen oder Krankheitsausbrüchen.

147 © IDW Verlag GmbH

Made with FlippingBook Annual report maker