ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
● die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Angabeebene (bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit) oder auf Aussage ebene für die Angaben (bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Si cherheit) durch den Prüfer ● den beabsichtigten Zweck der Prüfungshandlung, in der die Informationen genutzt wer den ● den benötigten Detaillierungsgrad der Informationen angesichts des beabsichtigten Zwecks der Prüfungshandlung. Beispielsweise kann es sein, dass vom Management genutzte, auf leistungsbezogene Schlüsselindikatoren bezogene Informationen nicht präzise genug sind, um wesentliche falsche Darstellungen auf Aussageebene zu ent decken, und dass sie daher bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichen der Sicherheit für die Nutzung bei der Durchführung weiterer Prüfungshandlungen durch den Prüfer nicht geeignet sein können. ● den Grad an Präzision innerhalb der angewandten Kriterien hinsichtlich dessen, was zu berichten ist und wie dieses zu messen oder zu beurteilen ist. Wenn bspw. die an gewandten Kriterien detailliertere quantitative Angaben erfordern, kann der Prüfer die Eigenschaften der Genauigkeit und Vollständigkeit als wichtig würdigen. ● die Informationsquelle. Beispielsweise werden Genauigkeit und Vollständigkeit i.d.R. einschlägige Eigenschaften für intern aus dem Informationssystem der Einheit gene rierte Informationen sein (wie z.B. bei der Durchführung weiterer Prüfungshandlungen). Bei Informationen, die aus einer externen Quelle außerhalb der Einheit erlangt werden, kann der Prüfer stärker fokussiert sein auf andere Eigenschaften der Verlässlichkeit, einschließlich der Glaubwürdigkeit der Quelle, die die Informationen bereitstellt. ● die Fähigkeit der berichtenden Einheit, Informationen zu beeinflussen, die von externen Quellen erlangt wurden, zu denen sie Beziehungen unterhält ● Nachweise zur allgemeinen Marktakzeptanz durch Nutzer über die Relevanz und Ver lässlichkeit von Informationen aus einer externen Quelle, einschließlich der Toleranz für weniger präzise Informationen, z.B., wenn diese Informationen inhärent subjektiv sind. A262 Die Verlässlichkeit von Informationen, insb. die Eigenschaften der Genauigkeit, Vollständigkeit und Echtheit – wenn unter den Umständen als einschlägig erachtet – können auch dadurch beeinflusst werden, ob die Integrität der Informationen in sämtlichen Phasen der Verarbeitung durch das Informationssystem der Einheit bewahrt wurde. Beispielsweise kann das Informati onssystem einer Einheit generelle IT-Kontrollen einschließen, um die Integrität der Nachhal tigkeitsinformationen zu sichern und zu bewahren. A263 Die Quelle der Informationen, deren Nutzung als Nachweise beabsichtigt ist, kann sich auf die Art und den Umfang der Beurteilung der Relevanz und Verlässlichkeit der Informationen durch den Prüfer auswirken. Sie kann sich auch darauf auswirken, wie der Prüfer auf Sachverhalte wie z.B. Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen oder Unstimmigkeiten bei den Nach weisen reagiert. Stammen die Informationen bspw. von einer hoch angesehenen externen Quelle, wie z.B. einer autorisierten Umweltschutzbehörde, kann es sein, dass der Arbeitsauf wand des Prüfers hinsichtlich der Würdigung der Verlässlichkeit der Informationen nicht um fangreich ist.
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