ISSA [E-DE] 5000
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5.13.3.1. Kompetenz und Fähigkeiten des Sachverständigen des Managements (Vgl. Tz. 92(a)) A267 Kompetenz bezieht sich auf die Art und das Ausmaß der Fachkenntnisse des Sachverständi gen des Managements. Faktoren, die sich darauf auswirken können, ob der Sachverständige des Managements über die angemessene Kompetenz verfügt, schließen ein: ● ob die Tätigkeit des Sachverständigen fachlichen Leistungsstandards oder anderen be ruflichen oder branchenspezifischen Anforderungen unterliegt, bspw. beruflichen Ver haltensstandards und sonstigen Mitgliedschaftsanforderungen einer Berufsorganisation oder eines Branchenverbands, Akkreditierungsstandards einer Zulassungsbehörde oder durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften auferlegten Anforderungen ● den Sachverhalt, für den die Tätigkeit des Sachverständigen des Managements ge nutzt wird und ob er über den angemessenen Grad der Fachkenntnisse verfügt, der für den Sachverhalt einschlägig ist, einschließlich Fachkenntnisse auf einem bestimmten Spezialgebiet. ● die Kompetenz des Sachverständigen des Managements im Hinblick auf relevante Nachhaltigkeitssachverhalte, z.B. Kenntnis von Annahmen und Methoden, einschließ lich Modellen, sofern einschlägig, die mit den angewandten Kriterien in Einklang ste hen. A268 Fähigkeiten beziehen sich darauf, dass der Sachverständige in der Lage ist, die Kompetenz unter den Umständen auszuüben. Faktoren, die die Fähigkeiten beeinflussen können, können den geografischen Ort und die Verfügbarkeit von Zeit und Ressourcen einschließen. 5.13.3.2. Erlangung eines Verständnisses von der vom Sachverständigen des Manage ments durchgeführten Tätigkeit (Vgl. Tz. 92(b)) A269 Sachverhalte, die relevant sind für das Verständnis des Prüfers von der vom Sachverständigen des Managements durchgeführten Tätigkeit können einschließen: ● das relevante Fachgebiet ● Art, Umfang und Ziele der Tätigkeit des Sachverständigen des Managements ● ob es berufliche oder andere Standards und gesetzliche oder andere rechtliche Anfor derungen gibt, die bei der Erstellung der Informationen einschlägig sind ● wie die Informationen vom Sachverständigen des Managements erstellt wurden, ein schließlich: – die vom Sachverständigen des Managements genutzten Annahmen und Metho den und ob sie innerhalb des Fachgebiets dieses Sachverständigen allgemein anerkannt und im Kontext der angewandten Kriterien und der Nachhaltigkeits sachverhalte angemessen sind – die vom Sachverständigen des Managements genutzten zugrunde liegenden In formationen und – die Relevanz und Vertretbarkeit der Feststellungen oder Schlussfolgerungen die ses Sachverständigen sowie deren Übereinstimmung mit anderen Nachweisen.
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