ISSA [E-DE] 5000

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der Beurteilung, ob die Nachhaltigkeitsinformationen frei von wesentlichen falschen Darstel lungen sind. A293 Die Würdigung der Wesentlichkeit für qualitative Angaben beinhaltet eine aktive Reflexion des Prüfers von Faktoren, die zu möglichen wesentlichen falschen Darstellungen führen können (siehe Tz. A300). A294 Bei der Würdigung oder Festlegung der Wesentlichkeit würdigt der Prüfer Angaben, die für die vorgesehenen Nutzer wichtig sein können. Die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durch den Prüfer werden geplant und durchgeführt zur Identifizierung und Beurteilung der Ri siken wesentlicher falscher Darstellungen auf Angabeebene (bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit) oder auf Aussageebene für die Angaben (bei einer be triebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit). Daher sind Beurteilungen über die Wesentlichkeit und die Art und Wahrscheinlichkeit möglicher falscher Darstellungen relevant für den Ansatz des Prüfers, einschließlich der Art und Weise, in der die Nachhaltigkeitsinfor mationen für die Planung und Durchführung der Prüfung gruppiert sind, wie in Tz. A284-A287 erläutert. A295 Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der Wesentlichkeit wird vor dem Hintergrund der Be gleitumstände ausgeübt, es wird aber nicht vom Grad an Prüfungssicherheit beeinflusst. Das heißt, für dieselben vorgesehenen Nutzer und denselben Zweck, ist die Wesentlichkeit bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit dieselbe wie bei einer be triebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit, da die Wesentlichkeit auf den Infor mationsbedürfnissen der vorgesehenen Nutzer basiert. A296 Die Kriterien eines Rahmenwerks können eine Diskussion über das Konzept der Wesentlich keit beinhalten, das einen Referenzrahmen für die Würdigung oder Festlegung der Wesent lichkeit durch den Prüfer bietet. Wird die Wesentlichkeit in den Kriterien eines Rahmenwerks nicht behandelt, können die folgenden Grundsätze angewandt werden: a. Beurteilungen von Sachverhalten, die für vorgesehene Nutzer der Nachhaltigkeitsinfor mationen wesentlich sind, basieren auf einer Würdigung der gemeinsamen Informati onsbedürfnisse der vorgesehenen Nutzer als Gruppe b. falsche Darstellungen, einschließlich fehlender Darstellungen, werden als wesentlich gewürdigt, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins gesamt die auf der Grundlage der Nachhaltigkeitsinformationen getroffenen Entschei dungen von vorgesehenen Nutzern beeinflussen. A297 Wesentlichkeit ist eine Frage des pflichtgemäßen Ermessens und wird durch die Wahrneh mung des Prüfers von den gemeinsamen Informationsbedürfnissen der vorgesehenen Nutzer als Gruppe beeinflusst. In diesem Kontext ist es vertretbar, wenn der Prüfer annimmt, dass vorgesehene Nutzer: a. über hinreichende Kenntnisse über die Nachhaltigkeitssachverhalte und die Bereit schaft verfügen, sich mit den Nachhaltigkeitsinformationen mit gebührender Sorgfalt zu befassen b. verstehen, dass die Nachhaltigkeitsinformationen unter Anwendung von sachgerechten Wesentlichkeitsgrenzen aufgestellt und geprüft werden, und sie ein Verständnis über etwaige in den angewandten Kriterien enthaltene Wesentlichkeitskonzepte haben

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