ISSA [E-DE] 5000
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und zeitlicher Einteilung von einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung hinreichen der Sicherheit unterscheiden und weniger umfangreich sein. (Vgl. Tz. A15) D.9.1 Für gesetzliche vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten schreibt § 324b HGB-E i.V.m. Artikel 99 EGHGB-E eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit vor. Eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit sämtlicher oder einzelner Angaben erfüllt die Anforderungen an eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit und entspricht damit ebenfalls den Anforderungen der CSRD an die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (Vgl. Tz. D.A15.1 ). 10 Der „International Framework for Assurance Engagements“ führt aus, dass ein betriebswirt schaftlicher Prüfungsauftrag entweder ein Testierungsauftrag oder ein direkter Auftrag sein kann. Dieser ISSA [DE] behandelt nur Testierungsaufträge. Demzufolge meinen Bezugnah men in diesem ISSA [DE] auf "betriebswirtschaftlicher Prüfungsauftrag"/"betriebswirtschaftli che Prüfung" oder "Auftrag"/"Prüfung" einen Testierungsauftrag. 1.1.1. Beziehung zu ISAE 3000 (Revised) 2 11 Dieser ISSA [DE] ist ein übergreifender Standard, der Anforderungen und Anwendungshin weise für sämtliche Bestandteile einer Nachhaltigkeitsprüfung einschließt. Dementsprechend ist der Prüfer nicht verpflichtet, ISAE 3000 (Revised) bei der Auftragsdurchführung anzuwen den. D.11.1 Es ist nicht zulässig, ISAE 3000 (Revised) ab dem Anwendungszeitpunkt dieses ISSA [DE] 5000 für Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen anzuwenden (so auch ISAE 3000 (Re vised).1). 1.1.2. Beziehung zum geprüften Abschluss 12 Dieser ISSA [DE] behandelt nicht Nachhaltigkeitsinformationen, die in Übereinstimmung mit den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen in den Abschluss der Einheit verpflichtend aufzunehmen sind. Der Prüfer des Abschlusses der Einheit ist verpflichtet, die International Standards on Auditing [[DE] und die IDW Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung] auf diese Informationen anzuwenden. 13 Nachhaltigkeitsinformationen können zusammen mit dem geprüften Abschluss der Einheit dargestellt werden, z.B. als Bestandteil des Geschäftsberichts der Einheit oder in (einem) ge sonderten, dem Geschäftsbericht beigefügten Dokument(en). Unter diesen Umständen wird der geprüfte Abschluss für Zwecke dieses ISSA [DE] als sonstige Informationen betrachtet. 1.1.3. Skalierbarkeit 14 Dieser ISSA [DE] ist für betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen aller Einheiten vorgesehen, unabhängig von Größe oder Komplexität. Es ist jedoch beabsich tigt, dass die Anforderungen dieses ISSA [DE] im Kontext der Art und Umstände des Auftrags angewandt werden.
2 International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Betriebswirtschaftliche Prüfungen außer Prüfungen oder prüferische Durchsichten von vergangenheitsorientierten Finanzinformationen“.
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