ISSA [E-DE] 5000
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c. bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit beinhalten ana lytische Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher fal scher Darstellungen durchgeführt wurden, die Entwicklung von Erwartungen hinsicht lich Mengen oder Kennzahlen, die ausreichend präzise sind, um wesentliche falsche Darstellungen zu identifizieren. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenz ter Sicherheit können analytische Prüfungshandlungen geplant werden, um Erwartun gen hinsichtlich der Ausrichtung von Trends, Beziehungen und Kennzahlen zu unter mauern, anstatt falsche Darstellungen mit dem bei einer betriebswirtschaftlichen Prü fung mit hinreichender Sicherheit erwarteten Grad an Genauigkeit zu identifizieren. Darüber hinaus kann der Prüfer bei der Vornahme analytischer Prüfungshandlungen bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit z.B.: i. Daten nutzen, die noch stärker aggregiert sind, z.B. Daten auf einer regionalen Ebene statt auf der Ebene einer Einrichtung oder monatliche Daten statt wöchentlicher Daten ii. Daten nutzen, die keinen gesonderten Prüfungshandlungen unterlegen haben, um ihre Verlässlichkeit im gleichen Umfang zu prüfen wie dies bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit wäre. A425 Beispiele für Gründe für die Beurteilung, die einem Risiko wesentlicher falscher Darstellun gen beigemessen wird: ● die inhärente Komplexität des Nachhaltigkeitssachverhalts oder die Beurteilung bei seiner Messung oder Beurteilung. Beispielsweise kann es wahrscheinlicher sein, dass eine wesentliche falsche Darstellung in einer Angabe auftritt, die mit Berech nungen von Massenbilanzen verbunden ist, als wenn der Wasserverbrauch direkt von einem Zähler abgelesen wird ● die Komplexität der Organisation, ihre Eigentümerschafts- und Kontrollverhältnisse oder ihre geografische Verteilung ● Systeme und Prozesse, die weniger automatisiert sind oder sich noch in der Entwick lung befinden, so dass die Wahrscheinlichkeit von menschlichen Fehlern, Verarbei tungsfehlern oder der Gelegenheit zu einem unautorisierten Eingriff größer sein kann ● Anreize etwas falsch darzustellen, bspw. wenn eine bestimmte Leistungszielvorgabe zu erreichen ist, um eine Betriebsgenehmigung zu behalten oder um Geldbußen zu vermeiden oder um die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen ● inhärente Grenzen der Fähigkeiten von Messgeräten (z.B. Wasserzählern) oder un zureichende Häufigkeit ihrer Kalibrierung ● bei der Messung, Bewertung oder Angabe der Nachhaltigkeitsinformationen aufge tretene Irrtümer oder vorgenommene unangemessene Beurteilungen, einschließlich bei den Annahmen, die bei der Vornahme von Schätzungen genutzt wurden, der Nut zung ungenauer oder unvollständiger Basisdaten, auf denen die Schätzungen beru hen, oder unter Umständen, in denen komplexe Berechnungen vorgenommen wer den (z.B., wenn ein Massenbilanzansatz zur Berechnung des entnommenen Was sers verwendet wird)
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