ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

Ein anderer Prüfer

Eine andere Praxis als die des Prüfers, die Tätigkeiten durchführt, die der Prüfer für Zwecke der Nachhaltigkeitsprüfung zu nutzen beabsich tigt und der Prüfer ist nicht in der Lage, ausreichend und angemessen in diese Tätigkeit eingebunden zu sein. Für Zwecke der ISSA [DE] gilt: a. die Tätigkeit eines anderen Prüfers, bei der es sein kann, dass der Prüfer beabsichtigt, sie für Zwecke der Nachhaltigkeitsprüfung zu nutzen, wird im Kontext eines gesonderten Auftrags durchgeführt. b. natürliche Personen eines anderen Prüfers, die die Tätigkeit durch führen, sind keine Mitglieder des Prüfungsteams, da sie keine Prü fungshandlungen im Rahmen des Nachhaltigkeitsprüfungsauftrags durchführen. Solche natürlichen Personen sind auch keine Sach verständigen des Prüfers. c. Bezugnahmen auf die Nutzung der Tätigkeit eines anderen Prüfers schließen, soweit einschlägig, Tätigkeiten ein, die von diesen natür lichen Personen eines anderen Prüfers durchgeführt werden.

Angewandte Kriterien

Die bei einer bestimmten Nachhaltigkeitsprüfung genutzten Kriterien.

Geeignete Partei(en)

Das Management oder die für die Überwachung Verantwortlichen – je nachdem, was einschlägig ist – oder der Auftraggeber, falls abwei chend.

Aussagen

Explizit oder anderweitig in den Nachhaltigkeitsinformationen enthal tene Darlegungen der Einheit, die der Prüfer nutzt, um die verschiede nen Arten möglicher falscher Darstellungen zu würdigen, die eintreten können. (Vgl. Tz. A16R) Ein Auftrag, bei dem ein Prüfer das Ziel verfolgt, ausreichende geeig nete Nachweise zu erlangen, um ein Urteil abzugeben, das darauf aus gerichtet ist, das Maß an Vertrauen der vorgesehenen Nutzer in die Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen. Jede betriebswirtschaftliche Prüfung ist entweder eine: a. Betriebswirtschaftliche Prüfung mit hinreichender Sicherheit – Eine betriebswirtschaftliche Prüfung, bei der der Prüfer als Grundlage für sein Urteil das Prüfungsrisiko auf ein unter den Umständen des Auftrags vertretbar niedriges Maß reduziert. Das Prüfungsurteil ist so ausgedrückt, dass es das Urteil des Prüfers über das Ergebnis der Messung oder Beurteilung der Nachhaltigkeitssachverhalte, einschließlich Darstellung und Angabe, anhand der angewandten Kriterien vermittelt oder b. Betriebswirtschaftliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit – Eine betriebswirtschaftliche Prüfung, bei der der Prüfer als Grundlage für die Abgabe eines Urteils das Prüfungsrisiko auf ein Maß reduziert, das unter den Umständen des Auftrags vertretbar ist, aber bei der dieses Risiko höher ist als bei einer Prüfung mit hinreichender Si cherheit und bei der das Prüfungsurteil so ausgedrückt wird, dass

Betriebswirtschaftliche Prüfung

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