ISSA [E-DE] 5000

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A431 Angemessen auf identifizierte oder vermutete dolose Handlungen oder Verstöße gegen Ge setze und andere Rechtsvorschriften, die während der Prüfung identifiziert wurden, zu reagie ren, kann die Vornahme von Handlungen einschließen, wie z.B.: ● Diskussion des Sachverhalts mit der Einheit ● Aufforderung an die Einheit, einen qualifizierten Dritten zu konsultieren, wie z.B. den Rechtsberater der Einheit oder eine Aufsichtsbehörde ● Einsichtnahme in etwaigen Schriftverkehr mit den relevanten Genehmigungs- oder Auf sichtsbehörden ● Würdigung der Auswirkungen des Sachverhalts in Bezug auf andere Aspekte der Prü fung, einschließlich der Risikobeurteilung durch den Prüfer und der Verlässlichkeit schriftlicher Erklärungen von der Einheit ● Einholung von rechtlichem Rat zu den Konsequenzen verschiedener Vorgehensweisen ● Zurückbehaltung des Prüfungsvermerks ● Niederlegung des Auftrags. A432 Bei der Feststellung der angemessenen Managementebene oder der für die Überwachung Verantwortlichen, mit denen Fälle von dolosen Handlungen oder vermuteten dolosen Hand lungen oder Verstößen oder vermuteten Verstößen gegen Gesetze und andere Rechtsvor schriften zu kommunizieren sind, kann der Prüfer würdigen, ob es sein kann, dass das Ma nagement in die dolosen Handlungen oder vermuteten dolosen Handlungen oder identifizierte oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften eingebunden war und ob einer oder mehrere der für die Überwachung Verantwortlichen in das Management der Einheit eingebunden sind. Sind die für die Überwachung Verantwortlichen nicht in das Ma nagement der Einheit eingebunden, kann der Prüfer ihnen Fälle von dolosen Handlungen oder vermuteten dolosen Handlungen oder Verstößen oder vermuteten Verstößen gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften kommunizieren, in die das Management oder Mitarbeiter, die bedeutsame Funktionen im Rahmen der internen Kontrollen ausüben, eingebunden sind oder wenn die dolosen Handlungen oder Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften zu einer wesentlichen falschen Darstellung in den Nachhaltigkeitsinformationen führen, sofern diese Kommunikation nicht von Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften untersagt ist. A433 Unter bestimmten Umständen kann die Reaktion des Prüfers auf identifizierte oder vermutete dolose Handlungen oder Fälle von Verstößen oder vermuteten Verstößen gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften eine Berichterstattung über die identifizierten oder vermuteten do losen Handlungen oder Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften an eine zu ständige Behörde außerhalb der Einheit erfordern. Siehe Tz. 67. A434 Relevante berufliche Verhaltensanforderungen können Anforderungen einschließen, die die Kommunikation des Prüfers mit dem Abschlussprüfer zu Fällen von identifizierten oder vermu teten Verstößen gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften behandeln. A435 Beispiele für Umstände, die den Prüfer zur Beurteilung der Auswirkungen identifizierter oder vermuteter Verstöße auf die Verlässlichkeit vom Management und – sofern einschlägig – von den für die Überwachung Verantwortlichen erhaltenen schriftlichen Erklärungen veranlassen können, schließen ein, wenn:

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