ISSA [E-DE] 5000
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5.16.4.2. Ausweitung der Schlussfolgerungen aus vorgelagert durchgeführten substan ziellen Prüfungshandlungen (Vgl. Tz. 142) A444 Unter manchen Umständen kann der Prüfer feststellen, dass es wirksam ist, substanzielle Prüfungshandlungen vorgelagert durchzuführen und Informationen zum Ende des Berichts zeitraums mit den vergleichbaren Informationen zu dem vorgelagerten Zeitpunkt zu verglei chen und abzustimmen, um: a. ungewöhnlich erscheinende Beträge zu identifizieren b. solche etwaigen Beträge zu untersuchen und c. analytische Prüfungshandlungen oder Einzelfallprüfungen für den dazwischen liegen den Zeitraum durchzuführen. A445 Die vorgelagerte Durchführung von substanziellen Prüfungshandlungen, ohne die Vornahme zusätzlicher Prüfungshandlungen zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht das Risiko, dass der Prüfer falsche Darstellungen, die zum Ende der Periode vorliegen können, nicht entdecken wird. Dieses Risiko nimmt mit zunehmender Länge des verbleibenden Zeitraums zu. Der Prü fer kann bei der Entscheidung, ob substanzielle Prüfungshandlungen vorgelagert durchgeführt werden, unter anderem folgende Faktoren würdigen: ● das Kontrollumfeld und andere relevante Kontrollen ● die Verfügbarkeit von Informationen, die für die Prüfungshandlungen des Prüfers benö tigt werden, zu einem späteren Zeitpunkt ● der Zweck der substanziellen Prüfungshandlung ● das beurteilte Risiko wesentlicher falscher Darstellungen ● die Art der Angaben und diesbezüglichen Aussagen ● die Möglichkeit des Prüfers, zur Abdeckung des verbleibenden Zeitraums geeignete substanzielle Prüfungshandlungen oder eine Kombination von substanziellen Prü fungshandlungen und Funktionsprüfungen durchzuführen, um das Risiko zu reduzie ren, dass zum Ende der Periode möglicherweise vorliegende falsche Darstellungen nicht entdeckt werden. 5.16.5. Analytische Prüfungshandlungen (Vgl. Tz. 143L–143R) A446 Analytische Prüfungshandlungen können durchgeführt werden, wenn eine hinreichend vorher sehbare Beziehung zwischen den Nachhaltigkeitsinformationen und Finanz- oder betriebli chen Informationen besteht (z.B. die Beziehung zwischen Scope-2-Emissionen aus Elektrizität und den Betriebsstunden oder dem Hauptbuchsaldo für Stromkäufe). Andere analytische Prü fungshandlungen können Vergleiche von Informationen über die Nachhaltigkeitsinformationen der Einheit mit externen Daten, wie z.B. Branchendurchschnitte, beinhalten oder die Analyse von Trends im Zeitraum, um Anomalien für weitere Untersuchungen sowie Trends über Zeit räume hinweg bzgl. einer Übereinstimmung mit anderen Umständen, wie z.B. der Akquisition oder Veräußerung von Einrichtungen zu identifizieren. A447 Analytische Prüfungshandlungen können besonders wirksam sein, wenn disaggregierte Daten leicht verfügbar sind oder wenn der Prüfer Grund hat zur Annahme, dass die zu nutzenden Daten verlässlich sind, z.B., wenn sie von einer gut kontrollierten Quelle extrahiert werden. In manchen Fällen können zu nutzende Daten vom Informationssystem zur Aufstellung des Ab schlusses erfasst oder parallel zur Eingabe der dazugehörigen Finanzdaten in ein anderes
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