ISSA [E-DE] 5000
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Informationssystem eingegeben werden, und es kann sein, dass einige gemeinsame Einga bekontrollen zur Anwendung kommen. Beispielsweise kann die auf den Lieferantenrechnun gen aufgezeichnete Menge des gekauften Kraftstoffs unter denselben Bedingungen eingege ben werden, unter denen die relevanten Rechnungen in ein Kreditorensystem eingegeben werden. In manchen Fällen können zu nutzende Daten einen integralen Beitrag für operative Entscheidungen darstellen und daher einer verstärkten Überprüfung durch das Betriebsper sonal oder gesonderten externen Verfahren unterliegen (z.B. als Teil einer Joint-Venture-Ver einbarung oder Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde). A448L Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit können analytische Prü fungshandlungen geplant werden, um Erwartungen hinsichtlich der Ausrichtung von Trends, Beziehungen und Kennzahlen zu unterstützen, anstatt mit dem bei einer betriebswirtschaftli chen Prüfung mit hinreichender Sicherheit geforderten Grad an Genauigkeit mögliche wesent liche falsche Darstellung zu identifizieren. 5.16.6. Stichprobenprüfungen (Vgl. Tz. 145) A449 Stichprobenprüfungen sind nicht das gleiche wie die Auswahl von Elementen als Bestandteil von Prüfungshandlungen zur Risikoidentifizierung oder -beurteilung oder zur Beurteilung der Verlässlichkeit von Informationen. Stichprobenprüfungen beinhalten das Folgende: a. die Festlegung eines Stichprobenumfangs, der ausreicht, um das Stichprobenrisiko auf ein angemessen niedriges Maß zu reduzieren. Das Stichprobenrisiko ist das Risiko, dass die stichprobenbasierte Schlussfolgerung des Prüfers von der Schlussfolgerung abweicht, wenn die vollständige Grundgesamtheit Gegenstand derselben Prüfungs handlung wäre. Da das vertretbare Maß des Prüfungsrisikos bei einer betriebswirt schaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit niedriger ist als bei einer betriebswirt schaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit, kann auch das Maß des Stichprobenri sikos niedriger sein, das bei Einzelfallprüfungen vertretbar ist. Daher kann der Stich probenumfang, wenn Stichprobenprüfungen für Einzelfallprüfungen bei einer betriebs wirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit genutzt werden, größer sein als bei der Nutzung unter ähnlichen Umständen bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit. b. die Auswahl von Elementen für die Stichprobe derart, dass für jedes Stichprobenele ment in der Grundgesamtheit eine Chance besteht, ausgewählt zu werden, und die Durchführung von für den Zweck geeigneten Prüfungshandlungen für jedes ausge wählte Element. Ist der Prüfer nicht in der Lage, die geplanten Prüfungshandlungen oder geeignete alternative Prüfungshandlungen für ein ausgewähltes Element durchzu führen, wird das Element bei Funktionsprüfungen als Abweichung von der vorgesehe nen Kontrolle oder bei Einzelfallprüfungen als falsche Darstellung behandelt. c. die Untersuchung der Art und Ursache von identifizierten Abweichungen oder falschen Darstellungen und Beurteilung ihrer möglichen Auswirkung auf den Zweck der Prü fungshandlung sowie auf andere Prüfungsbereiche. d. die Beurteilung: i. der Ergebnisse der Stichproben, einschließlich bei Einzelfallprüfungen eine Hochrechnung der in der Stichprobe entdeckten falschen Darstellungen auf die Grundgesamtheit und
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