ISSA [E-DE] 5000
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ii. ob die Anwendung von Stichprobenprüfungen eine angemessene Grundlage für Schlussfolgerungen über die geprüfte Grundgesamtheit geliefert hat. 5.16.7. Schätzungen und zukunftsorientierte Informationen (Vgl. Tz. 146L, 146R) A450 Eine Schätzunsicherheit kann aufgrund von unvollständigen Kenntnissen über die Messung eines Bereichs, einer Tätigkeit oder eines Ereignisses auftreten, oder es kann sein, dass die Messung oder Beurteilung einer Schätzung von der Prognose eines Ergebnisses eines oder mehrerer Ereignisse oder Umstände abhängt. A451 Zukunftsorientierte Informationen können Prognosen, Projektionen oder zukünftige Pläne der Einheit einschließen. Zukunftsorientierte Informationen können unter Nutzung von Szenarien erstellt werden, die auf bestmöglichen Schätzungen von Annahmen oder hypothetischen An nahmen basieren, die von der Beurteilung des Managements beeinflusst werden. Ein zukünf tiges Ereignis, Vorkommnis oder eine zukünftige Handlung in Bezug auf die Nachhaltigkeits sachverhalte kann einer größeren Unsicherheit unterliegen und daher i.d.R. mit weniger Ge nauigkeit beurteilt werden als vergangenheitsorientierte Ereignisse, Vorkommnisse oder Handlungen. Angaben werden mit zunehmender Länge des abgedeckten Zeitraums spekula tiver und die Unsicherheit kann zunehmen, je weiter der Zeitraum, auf den sich die zukunfts orientierten Informationen beziehen, in die Zukunft reicht. A452 Die angewandten Kriterien können die Angabe der beabsichtigten zukünftigen Strategie, Ziel vorgaben oder anderer Absichten der Einheit erfordern. Für solche zukunftsorientierten Infor mationen ist der Prüfer nicht verpflichtet, Nachweise darüber zu erlangen, ob die Strategie, Zielvorgabe oder Absicht erreicht wird, oder eine diesbezügliche Schlussfolgerung zu treffen. A453R Bei der Planung der nach Tz. 146R(a) geforderten Prüfungshandlungen, können die Prüfungs handlungen des Prüfers einschließen: a. Würdigung auf Grundlage der Kenntnisse und Erfahrung des Prüfers, ob Gründe vor liegen zu glauben, dass die zukunftsorientierten Informationen eindeutig unrealistisch sind b. Einsichtnahme in Sitzungsprotokolle oder Berichte über die betrieblichen Tätigkeiten des Geschäfts, um zu beurteilen, ob: i. das Management oder die für die Überwachung Verantwortlichen die Absicht ha ben, die Strategie zu verfolgen, und hierzu in der Lage sind ii. die Zielvorgabe oder Absicht besteht oder iii. es eine vertretbare Grundlage für die beabsichtigte Strategie oder Zielvorgabe gibt. A454 Unabhängig von der Quelle oder dem Grad an Unsicherheit, Komplexität oder Subjektivität oder dem Umfang der Beurteilungen durch das Management, ist es notwendig, dass das Ma nagement die angewandten Kriterien bei der Entwicklung von Schätzungen und zukunftsori entierten Informationen und den diesbezüglichen Angaben, einschließlich der Auswahl und Nutzung angemessener Methoden, Annahmen und Daten angemessen anwendet. A455L Bei manchen betriebswirtschaftlichen Prüfungen mit begrenzter Sicherheit kann es angemes sen sein, dass der Prüfer eine oder mehrere der in Tz. 146R genannten Prüfungshandlungen durchführt.
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