ISSA [E-DE] 5000
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nachträglichen Ereignisses, die die Entscheidungen von Nutzern wahrscheinlich än dern würden, aber nicht angemessen angegeben wurden h. Nachhaltigkeitsinformationen, die nach Beurteilung des Prüfers: i. mehrdeutig sind oder ii. genau feststellbar, jedoch vage dargestellt sind i. Änderungen der Nachhaltigkeitsinformationen seit dem vorherigen Berichtszeitraum, ohne angemessene Rechtfertigung dafür oder ohne Angabe der Gründe dafür j. die Weise, in der die Nachhaltigkeitsinformationen dargestellt werden, wie z.B. i. außerhalb des Kontextes, in einer unausgewogenen Weise, oder mit einer grö ßeren oder geringeren beigemessenen Bedeutung als es auf Grundlage der ver fügbaren Nachweise und angewandten Kriterien gerechtfertigt ist, oder ii. Verwendung von Superlativen und Adjektiven, die ein positiveres Ergebnis be schreiben als es haltbar ist. k. unangemessenes Ziehen von Schlussfolgerungen – auf Grundlage von selektiven In formationen – durch Erklärungen wie z.B. die folgenden: i. „Eine große Anzahl von Unternehmen weltweit“, auf Grundlage von Informatio nen für nur hundert Unternehmen; obwohl hundert groß sein kann, ist es nicht groß verglichen mit der Anzahl von Unternehmen weltweit ii. „Die Zahlen haben sich seit dem letzten Jahr verdoppelt“ kann auf Tatsachen be ruhen, jedoch kann es sein, dass eine geringe Grundlage, die zu dieser Ver dopplung geführt hat, nicht angegeben wird. A474 Manche Kriterien eines Rahmenwerks können der Einheit erlauben, Informationen zu unter lassen, zu erläutern, welche Informationen unterlassen wurden, und warum. Beispielsweise kann es der Einheit gestattet sein, Informationen zu unterlassen, wenn eine Anforderung nicht einschlägig ist, Informationen nicht verfügbar oder unvollständig sind, rechtliche Verbote oder Verschwiegenheitsauflagen bestehen. In solchen Fällen kann es sein, dass die unterlassenen Informationen keine falschen Darstellungen sind. Der Prüfer kann die Unterlassung und die Gründe dafür mit dem Management und – sofern einschlägig – den für die Überwachung Ver antwortlichen vor seiner Schlussfolgerung, ob die Unterlassung eine falsche Darstellung ist, diskutieren. A475 Die Nachhaltigkeitsinformationen können eine Beschreibung der Prozesse, Systeme oder Kontrollen der Einheit hinsichtlich der Nachhaltigkeitssachverhalte enthalten (z.B. des Prozes ses der Einheit zur Identifizierung, Beurteilung und Steuerung aktueller und erwarteter nach haltigkeitsbezogener Risiken und Chancen). Der Umfang der betriebswirtschaftlichen Prüfung kann den Prüfer verpflichten zu schlussfolgern: a. ob die Beschreibung des Prozesses, der Systeme oder Kontrollen der Einheit die Aus gestaltung und Implementierung dieser Prozesse, Systeme oder Kontrollen sachge recht darstellt b. ob die Prozesse, Systeme oder Kontrollen der Einheit geeignet sind oder während des gesamten Zeitraums wirksam funktionierten oder
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