ISSA [E-DE] 5000
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c. eine Kombination aus beidem. A476 Was eine falsche Darstellung darstellt, wenn die Nachhaltigkeitsinformationen eine Beschrei bung der Prozesse, Systeme oder Kontrollen der Einheit enthalten, hängt vom Auftragsumfang ab. Zum Beispiel: a. Der Auftragsumfang schließt ein, ob die Prozesse, Systeme oder Kontrollen der Einheit geeignet sind und während des gesamten Zeitraums wirksam funktionierten: Stellt der Prüfer fest, dass die Beschreibung der Einheit von den Prozessen, Systemen oder Kontrollen fälschlicherweise impliziert, dass sie in geeigneter Weise ausgestaltet sind oder während des gesamten Zeitraums wirksam funktionierten, kann dies eine falsche Darstellung darstellen. b. Der Auftragsumfang schließt nicht ein, ob die Prozesse, Systeme oder Kontrollen der Einheit geeignet sind und während des gesamten Zeitraums wirksam funktionierten, und die diesbezüglichen Angaben über die Prozesse, Systeme oder Kontrollen der Ein heit werden als sonstige Informationen gewürdigt: Ist dem Prüfer bekannt, dass die Be schreibung der Einheit von ihren Prozessen, Systemen oder Kontrollen fälschlicher weise impliziert, dass sie in geeigneter Weise ausgestaltet sind oder während des ge samten Zeitraums wirksam funktionierten, kommt Tz. 175 zur Anwendung. 5.17.1.1. Würdigung, ob identifizierte falsche Darstellungen auf dolosen Handlungen be ruhen können (Vgl. Tz. 154) A477 Textziffer 78 verpflichtet den Prüfer zu beurteilen, ob die angewandten Kriterien geeignet sind. Es kann sein, dass Kriterien, die vage sind und eine Manipulation der Nachhaltigkeitsinforma tionen erlauben, für die Auftragsumstände nicht geeignet sind. Sind die Kriterien geeignet, aber hat das Management die Kriterien absichtlich nicht angemessen angewandt, kann das ein Anzeichen für eine falsche Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen sein. A478 Falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen können resultieren aus absichtli cher: a. Manipulation, Verfälschung oder Änderung von Informationen oder unterstützender Do kumentation, aus denen die Nachhaltigkeitsinformationen aufgestellt werden, oder b. irreführender Darstellung oder Unterlassung in den Nachhaltigkeitsinformationen. A479 Beispiele für falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen in Nachhaltigkeitsin formationen: ● falsche Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen, um Strafen oder Bußgelder zu vermeiden. ● absichtlich ungenaue oder irreführende öffentliche Erklärungen oder Behauptungen, die sich vorteilhaft auf den Aktienkurs oder eine Beurteilung der Nachhaltigkeitseinstu fung der Einheit auswirken, wie z.B. eine fehlerhafte Erklärung, dass eine Anleihe eine Nachhaltigkeitsanleihe ist. ● absichtlich einseitig ausgerichtete Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen bzgl. Leistungs- oder Vergütungsanreizen, um das Ergebnis der Leistungsbelohnung oder Vergütung zu beeinflussen
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