ISSA [E-DE] 5000
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● Hervorhebung, dass ein Produkt unter Nutzung recycelter Materialien hergestellt wurde, aber absichtliches Unterlassen einer Berichterstattung, dass das Produkt unter Nutzung von Zwangsarbeit hergestellt wurde ● absichtliche Berichterstattung über Themen, bei denen die Einheit positive Auswirkun gen hat, und das Unterlassen von Themen, bei denen die Einheit negative Auswirkun gen hat ● falsche Darstellung von Referenzinformationen, um Nachhaltigkeitsinformationen in nachfolgenden Zeiträumen vorteilhafter aussehen zu lassen ● falsche Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen i.V.m. spezifischen Projektmei lensteinen, Budgetgenehmigung oder Zugangsrechten zu bestimmten Märkten oder der Rechte zur Aufnahme von Projekten in bestimmten Märkten oder geografischen Lagen. A480 Identifiziert der Prüfer eine falsche Darstellung, die Anzeichen für dolose Handlungen gibt, kann dies Auswirkungen in Bezug auf andere Aspekte des betriebswirtschaftlichen Prüfungs auftrags haben, insb. auf: a. die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf grund von dolosen Handlungen auf Angabeebene (bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit) oder auf Aussageebene für Angaben (bei einer be triebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit) durch den Prüfer und die resultierende Auswirkung auf Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer Prüfungs handlungen, und b. die Verlässlichkeit von Erklärungen des Managements, im Bewusstsein, dass es un wahrscheinlich ist, dass ein Vorkommnis einer dolosen Handlung ein isoliertes Vor kommnis ist. 5.17.2. Würdigung von identifizierten falschen Darstellungen im weiteren Verlauf der Prüfung (Vgl. Tz. 155) A481 Der Prüfer kann auch würdigen, ob sich kumulierte falsche Darstellungen auf Kontrollmängel beziehen. Insb. kann der Prüfer würdigen, ob Art oder Umfang der kumulierten falschen Dar stellungen zur Notwendigkeit führen, das Verständnis des Prüfers von dem für die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen relevanten IKS der Einheit zu aktualisieren (siehe Tz. 113L und 113R). 5.17.3. Kommunikation und Korrektur falscher Darstellungen (Vgl. Tz. 156-158) A482 Im Fall von narrativen Angaben kann eine Aufforderung an das Management, eine falsche Darstellung zu korrigieren, beinhalten, dass das Management den falsch dargestellten Text entweder umformuliert oder entfernt. A483 Das Verständnis des Prüfers von den Gründen des Managements, die Korrekturen nicht durchzuführen, kann auf eine mögliche einseitige Ausrichtung in den Beurteilungen des Ma nagements hinweisen.
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