ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
Auftragsbegleitende Qualitätssicherung
Eine vom auftragsbegleitenden Qualitätssicherer durchgeführte und am oder vor dem Datum des Prüfungsvermerks abgeschlossene objek tive Beurteilung der vom Prüfungsteam vorgenommenen bedeutsamen Beurteilungen und der hierzu gezogenen Schlussfolgerungen.
Auftragsbegleitender Qualitätssicherer
Ein(e) von der Praxis zur Durchführung der auftragsbegleitenden Qua litätssicherung benannte(r) Partner, andere natürliche Person in der Praxis oder externe Person.
Prüfungsteam
Der Auftragsverantwortliche und anderes Fachpersonal, die den Auf trag durchführen, sowie etwaige andere natürliche Personen, die Prü fungshandlungen zu dem Auftrag durchführen, mit Ausnahme eines externen Sachverständigen des Prüfers und bei dem Auftrag direkte Unterstützung leistender interner Revisoren. (Vgl. Tz. A28–A29) Die rechtliche Einheit, wirtschaftliche Einheit oder der identifizierbare Teil einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Einheit, eine Kombination aus rechtlichen oder anderen Einheiten oder Teilen dieser Einheiten, auf die sich die Nachhaltigkeitsinformationen beziehen. (Vgl. Tz. A30) Nach Anwendung von Prüfungshandlungen erlangte Informationen, die der Prüfer nutzt, um Schlussfolgerungen zu ziehen, die die Grundlage für sein Prüfungsurteil und seinen Prüfungsvermerk bilden. Ausrei chender Umfang von Nachweisen ist das Maß für die Quantität von Nachweisen. Eignung von Nachweisen ist das Maß für die Qualität von Nachweisen. Ein(e) in Einzelpraxis tätiger Prüfer, Personengesellschaft oder Körper schaft oder andere aus einzelnen Prüfern bestehende Einheit. Sofern relevant, ist der Begriff „Praxis“ so zu lesen, dass er sich auf sein Pen dant im öffentlichen Sektor bezieht. (Vgl. Tz. A31) Eine absichtliche Handlung einer oder mehrerer natürlicher Personen aus dem Kreis des Managements, der für die Überwachung Verant wortlichen, der Mitarbeiter oder Dritter, wobei durch Täuschung ein un gerechtfertigter oder rechtswidriger Vorteil erlangt werden soll. (Vgl. Tz. A32–A33)
Einheit
Nachweise
Praxis
Dolose Handlungen
Weitere Prüfungshand lungen
Prüfungshandlungen, einschließlich Funktionsprüfungen und substan zielle Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf beurteilte Risiken we sentlicher falscher Darstellungen durchgeführt werden.
Konzern
Eine berichtende Einheit, für die Konzernnachhaltigkeitsinformationen aufgestellt werden. (Vgl. Tz. A34)
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