ISSA [E-DE] 5000

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Konzernnachhaltig keitsprüfung

Eine betriebswirtschaftliche Prüfung von Konzernnachhaltigkeitsinfor mationen.

Konzernnachhaltig keitsinformationen

Nachhaltigkeitsinformationen, die in Übereinstimmung mit den Kriterien die Nachhaltigkeitsinformationen von mehr als einer Einheit oder einem Geschäftsbereich einschließen. (Vgl. Tz. A35)

Vergangenheitsorien tierte Finanzinformatio nen

In Begriffen des Rechnungswesens ausgedrückte Informationen über wirtschaftliche Ereignisse in vergangenen Zeiträumen oder über wirt schaftliche Gegebenheiten oder Umstände zu bestimmten Zeitpunkten in der Vergangenheit bzgl. einer bestimmten Einheit, die hauptsächlich aus dem Rechnungswesensystem der betreffenden Einheit abgeleitet werden. Die natürlichen Person(en), Organisation(en) oder Gruppe(n) davon, von denen der Prüfer erwartet, dass sie den Vermerk zur Nachhaltig keitsprüfung nutzen werden. In einigen Fällen kann es andere vorgese hene Nutzer geben als diejenigen, an die der Vermerk zur Nachhaltig keitsprüfung adressiert ist. (Vgl. Tz. A36–A38) Eine Funktion einer Einheit, die Prüfungs- und Beratungstätigkeiten ausübt, die dazu konzipiert sind, die Wirksamkeit der Überwachungs-, Risikomanagement- und internen Kontrollprozesse der Einheit zu beur teilen und zu verbessern. Die Person(en) mit Führungsverantwortung für die Geschäftstätigkeit der Einheit. Bei einigen Einheiten in manchen Rechtsräumen umfasst das Management einige oder alle der für die Überwachung Verantwort lichen (z.B. geschäftsführende Mitglieder eines Führungs- und Überwa chungsgremiums oder einen geschäftsführenden Eigentümer). Eine natürliche Person oder Organisation mit Fachkenntnissen auf ei nem anderen Gebiet als dem der betriebswirtschaftlichen Prüfung, de ren Tätigkeit auf diesem Gebiet von der Einheit zur Unterstützung bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen genutzt wird. Ein Unterschied zwischen der/den Angabe(n) und der angemessenen Messung oder Beurteilung der Nachhaltigkeitssachverhalte in Überein stimmung mit den angewandten Kriterien. Falsche Darstellungen kön nen aus Irrtümern oder dolosen Handlungen resultieren, sie können qualitativ oder quantitativ sein und schließen unterlassene Informatio nen oder die Darstellung der Angaben verschleiernde Informationen ein. (Vgl. Tz. A417, A473, A479)

Vorgesehene Nutzer

Interne Revision

Management

Sachverständiger des Managements

Falsche Darstellung

Falsche Darstellung der sonstigen Informa tionen

Eine falsche Darstellung der sonstigen Informationen liegt vor, wenn die sonstigen Informationen unrichtig angegeben oder anderweitig irre-

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