ISSA [E-DE] 5000
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führend sind (einschließlich, weil für ein angemessenes Verständnis ei nes in den sonstigen Informationen angegebenen Sachverhalts not wendige Informationen unterlassen oder verschleiert werden).
Netzwerk
Eine breitere Struktur: a. die auf Kooperation abzielt und
b. die eindeutig auf Gewinn- oder Kostenteilung abzielt oder gemein same(s) Eigentum, Kontrolle oder Management, gemeinsame Re gelungen oder Maßnahmen zum Qualitätsmanagement, eine ge meinsame Geschäftsstrategie, die Nutzung eines gemeinsamen Markennamens oder einen bedeutsamen Teil beruflicher Ressour cen teilt.
Netzwerkmitglied
Eine Praxis oder Einheit, die einem Netzwerk angehört.
Verstöße gegen Ge setze und andere Rechtsvorschriften
Beabsichtigte oder unbeabsichtigte Handlungen oder Unterlassungen, die von der Einheit oder den für die Überwachung Verantwortlichen, dem Management oder anderen natürlichen Personen, die für die oder unter der Leitung der Einheit arbeiten, verübt werden, die im Wider spruch zu geltenden Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften ste hen. Ein Verstoß schließt persönliches Fehlverhalten, das nicht mit den Geschäftstätigkeiten der Einheit in Zusammenhang steht, nicht ein. Nicht der betriebswirtschaftlichen Prüfung unterliegende Informationen, die in einem oder mehreren Dokumenten enthalten sind, welche die der betriebswirtschaftlichen Prüfung unterliegende Nachhaltigkeitsinfor mationen und den dazugehörigen Prüfungsvermerk enthalten.
Sonstige Informationen
Partner
Jede natürliche Person, die befugt ist, die Praxis in Bezug auf die Durchführung eines Auftrags über berufliche Leistungen zu binden. (Vgl. Tz. A39)
Toleranzwesentlichkeit
Der Betrag oder die Beträge, die vom Prüfer unterhalb des Betrags oder der Beträge festgelegt werden, die als wesentlich für eine quanti tative Angabe festgelegt werden, um die Wahrscheinlichkeit, dass die Summe aus nicht korrigierten und nicht entdeckten falschen Darstel lungen in dieser Angabe wesentlich ist, auf ein angemessen niedriges Maß zu reduzieren.
Fachpersonal
Partner und fachliche Mitarbeiter der Praxis.
Prüfer
Die natürliche Person(en), die den Auftrag durchführen (üblicherweise der Auftragsverantwortliche oder andere Mitglieder des Prüfungsteams oder – sofern einschlägig – die Praxis). Wenn dieser ISSA [DE] aus drücklich vorsieht, dass der Auftragsverantwortliche einer Anforderung
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