ISSA [E-DE] 5000

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samtdarstellung notwendigen Angaben ein, die sich aus Sachverhalten ergeben, die wesent lich sein könnten (d.h., im Allgemeinen werden falsche Darstellungen als wesentlich gewürdigt, falls vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Nachhaltig keitsinformationen getroffenen Entscheidungen von vorgesehenen Nutzern beeinflussen), wie z.B. die Auswirkung von sich entwickelnden Anforderungen oder des sich ändernden Umfelds. A529 Die Beurteilung, ob die Nachhaltigkeitsinformationen eine sachgerechte Gesamtdarstellung erreichen, kann z.B. Diskussionen mit dem Management und den für die Überwachung Ver antwortlichen über deren Ansichten dazu einschließen, warum eine bestimmte Darstellung ge wählt wurde, sowie zu möglicherweise gewürdigten Alternativen. Die Diskussionen können z.B. einschließen: ● den Grad, zu dem die Angaben in den Nachhaltigkeitsinformationen aggregiert oder disaggregiert sind, und ob die Darstellung der Angaben nützliche Informationen ver schleiert oder zu irreführenden Informationen führt ● die Übereinstimmung mit sachgerechter Branchenpraxis oder ob etwaige Abweichun gen unter den Umständen der Einheit relevant und daher berechtigt sind. 5.22.3. Prüfungshemmnis (Vgl. Tz. 185) A530 Ein Prüfungshemmnis kann entstehen aus: a. Umständen außerhalb der Kontrolle der geeigneten Partei(en). Beispielsweise kann es sein, dass Dokumentationen, deren Einsichtnahme der Prüfer als notwendig erachtet, versehentlich vernichtet wurden b. Umständen bzgl. der Art oder der zeitlichen Einteilung der Tätigkeit des Prüfers. Bei spielsweise kann es sein, dass ein physischer Prozess, dessen Beobachtung der Prü fer als notwendig erachtet, vor der Beauftragung des Prüfers stattgefunden hat oder c. Beschränkungen, die dem Prüfer vom Management, den für die Überwachung Verant wortlichen oder dem Auftraggeber auferlegt wurden, die bspw. den Prüfer von der Durchführung einer Prüfungshandlung, deren Durchführung der Prüfer unter den Um ständen als notwendig erachtet, abhalten können. Beschränkungen dieser Art können andere Auswirkungen auf den Auftrag haben, wie z.B. die Würdigung des Prüfungsrisi kos durch den Prüfer und die Annahme und Fortführung der Mandantenbeziehung und des betriebswirtschaftlichen Prüfungsauftrags. A531 Die fehlende Möglichkeit, eine bestimmte Prüfungshandlung durchzuführen, stellt kein Prü fungshemmnis dar, wenn der Prüfer in der Lage ist, durch die Durchführung alternativer Prü fungshandlungen ausreichende geeignete Nachweise zu erlangen. 5.22.4. Übernahme der Gesamtverantwortung für die Steuerung und Erzielung der Qualität (Vgl. Tz. 186(d)(i)) A532 Relevante Würdigungen bei der Feststellung, dass die Einbindung des Auftragsverantwortli chen während der gesamten Prüfung ausreichend und angemessen war, um eine Grundlage für die Feststellung zu schaffen, dass die vorgenommenen bedeutsamen Beurteilungen und die gezogenen Schlussfolgerungen angesichts der Art und Umstände des Auftrags angemes sen sind, schließen z.B. ein: a. wie Konsultationen zu schwierigen, strittigen oder anderen Sachverhalten vorgenom men wurden und wie abgestimmte Schlussfolgerungen umgesetzt wurden

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