ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
A536 Auftragsdokumentation, die die Einbindung des Auftragsverantwortlichen und die Feststellung des Auftragsverantwortlichen in Übereinstimmung mit Tz. 186(d)(i) nachweist, kann abhängig von der Art und den Umständen der Prüfung auf unterschiedliche Weise erfolgen. Beispiele: ● Die Anleitung des Prüfungsteams kann durch das Abzeichnen des Prüfungspro gramms und der Projektmanagementtätigkeiten dokumentiert werden ● Protokolle von formellen Sitzungen des Prüfungsteams können Nachweise für die Klarheit, Konsistenz und Wirksamkeit der Kommunikation des Auftragsverantwortli chen und für andere Handlungen in Bezug auf Kultur und erwartete Verhaltenswei sen liefern, die das Qualitätsbekenntnis der Praxis demonstrieren ● Tagesordnungen von Diskussionen zwischen dem Auftragsverantwortlichen und anderen Mitgliedern des Prüfungsteams und – sofern zutreffend – dem auftragsbe gleitenden Qualitätssicherer sowie entsprechende Abzeichnungen und Aufzeich nungen bzgl. der Zeit, die der Auftragsverantwortliche für den Auftrag aufgewendet hat, können Nachweise für die Einbindung des Auftragsverantwortlichen während der gesamten Prüfung sowie für die Beaufsichtigung der anderen Mitglieder des Prüfungsteams liefern oder ● Abzeichnungen des Auftragsverantwortlichen und anderer Mitglieder des Prüfungs teams erbringen Nachweise, dass die Arbeitspapiere durchgesehen wurden. A537 Der Prüfungsvermerk ist das Mittel, durch das der Prüfer den vorgesehenen Nutzern das Er gebnis der betriebswirtschaftlichen Prüfung kommuniziert. Klare Kommunikation hilft den vor gesehenen Nutzern, das Prüfungsurteil zu verstehen. Der Prüfer berichtet nicht mündlich oder unter Verwendung von Symbolen, ohne auch einen schriftlichen Prüfungsvermerk zur Verfü gung zu stellen, der ohne Weiteres erhältlich ist, wann immer der mündliche Bericht gegeben oder das Symbol verwendet wird, damit das Prüfungsurteil nicht missverstanden wird. So könnte bspw. ein Symbol, das darauf hinweist, dass Angaben einer betriebswirtschaftlichen Prüfung unterlegen haben, mit einem Hyperlink zu einem schriftlichen Prüfungsvermerk ver sehen werden. A538 Anlage 3 enthält Beispiele für Prüfungsvermerke zu Nachhaltigkeitsinformationen, die nur die in Tz. 190 genannten grundlegenden Bestandteile für das über jedem Beispiel dargelegte Sachverhaltsmuster enthalten. Die Umstände der Prüfung können die Aufnahme zusätzlicher Sachverhalte in den Prüfungsvermerk notwendig machen, um diesem ISSA [DE] zu entspre chen, oder der Prüfer kann würdigen, dass zusätzliche Sachverhalte zur Förderung des Ver ständnisses der vorgesehenen Nutzer benötigt werden. D.A538.1 Die in Anlage 3 enthaltenen Beispiele setzen die Anforderungen des ISSA 5000 ohne Berück sichtigung deutscher und europäischer Besonderheiten um. Sie sind daher bei gesetzlich vor geschriebenen oder freiwillig unter Beachtung ISSA [DE] 5000 durchgeführten Prüfungen nicht 5.23. Verfassen des Prüfungsvermerks 5.23.1. Wirksam im Prüfungsvermerk kommunizieren (Vgl. Tz. 188-189)
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