ISSA [E-DE] 5000
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die {Nachhaltigkeitsinformationen} nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den XYZ Kriterien aufgestellt sind.“ ii. nach einem Rahmenwerk zur sachgerechten Gesamtdarstellung: „Auf Grund lage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung ver anlassen, dass die {Nachhaltigkeitsinformationen} nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den XYZ Kriterien sachgerecht dargestellt sind.“ b. wenn unter Bezugnahme auf eine von der geeigneten Partei abgegebenen Erklärung ausgedrückt: i. nach einem Rahmenwerk zur Normentsprechung: „Auf Grundlage der durchge führten Prüfungshandlungen und der erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die Erklärung von {geeignete Partei}, dass {die Einheit} die XYZ Anforderungen in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat, nicht ordnungsgemäß aufge stellt wurde.“ ii. nach einem Rahmenwerk zur sachgerechten Gesamtdarstellung: „Auf Grund lage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung ver anlassen, dass die Erklärung von {geeignete Partei}, dass die {Nachhaltig keitsinformationen} in Übereinstimmung mit den XYZ Kriterien aufgestellt sind, nicht in allen wesentlichen Belangen sachgerecht erklärt ist.“ A546R Beispiele für Prüfungsurteile, die in einer für eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit hinrei chender Sicherheit geeigneten Form ausgedrückt werden: a. wenn unter Bezugnahme auf die Nachhaltigkeitsinformationen und die angewandten Kriterien ausgedrückt: i. nach einem Rahmenwerk zur Normentsprechung: „Nach unserer Beurteilung sind die {Nachhaltigkeitsinformationen} der Einheit in allen wesentlichen Belan gen in Übereinstimmung mit den XYZ Kriterien aufgestellt.“ oder ii. nach einem Rahmenwerk zur sachgerechten Gesamtdarstellung: „Nach unse rer Beurteilung sind die {Nachhaltigkeitsinformationen} der Einheit in allen we sentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den angewandten Kriterien sach gerecht dargestellt.“ b. wenn unter Bezugnahme auf eine von der geeigneten Partei abgegebenen Erklärung ausgedrückt: i. nach einem Rahmenwerk zur Normentsprechung: „Nach unserer Beurteilung ist die Erklärung von {geeignete Partei}, dass die Einheit die XYZ Anforderung eingehalten hat, in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt.“ oder
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