ISSA [E-DE] 5000

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ii. nach einem Rahmenwerk zur sachgerechten Gesamtdarstellung: „Nach unse rer Beurteilung ist die Erklärung von {geeignete Partei}, dass die {Nachhaltig keitsinformationen} in Übereinstimmung mit den XYZ Kriterien aufgestellt sind, in allen wesentlichen Belangen sachgerecht erklärt.“

A547 Ausdrucksformen, die für Nachhaltigkeitssachverhalte nützlich sein können, schließen z.B. eine oder eine Kombination der folgenden ein: ● bei einem Rahmenwerk zur Normentsprechung – „unter Einhaltung von“ oder „in Über einstimmung mit“ ● bei Aufträgen, wenn die angewandten Kriterien eine Methodologie für die Aufstellung oder Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen beschreiben – „ordnungsgemäß auf gestellt“ ● bei Aufträgen, wenn die Grundsätze der sachgerechten Gesamtdarstellung in den an gewandten Kriterien enthalten sind – „sachgerecht erklärt“ oder „stellt sachgerecht dar“. 5.23.2.5. Identifizierung der angewandten Kriterien (Vgl. Tz. 190(c)(vii)) A548 Damit der Prüfer den Auftrag annehmen oder fortsetzen kann, erfordert Tz. 81, dass die Vor bedingungen erfüllt werden, was einschließt, dass die Kriterien den vorgesehenen Nutzern zur Verfügung stehen werden. Das Management oder die für die Überwachung Verantwortlichen können den Nutzern die angewandten Kriterien entweder in den Nachhaltigkeitsinformationen oder durch Verweis zugänglich machen, damit die vorgesehenen Nutzer die Grundlage für die Aufstellung der Nachhaltigkeitsinformationen verstehen. Die Nachhaltigkeitsinformationen der Einheit oder die Beschreibung der Kriterien, auf die verwiesen wird, können Sachverhalte ein schließen, wie z.B.: ● Einzelheiten zu den Quellen der angewandten Kriterien und ob die angewandten Krite rien Kriterien eines Rahmenwerks, in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften ent halten oder von einer autorisierten oder anerkannten Organisation, die einen transpa renten gebührenden Prozess befolgt, herausgegeben sind, und, falls sie es nicht sind, von wem die Kriterien entwickelt wurden, die Grundlage für diese Entwicklung (z.B. wie die Bedürfnisse der vorgesehenen Nutzer identifiziert wurden) sowie eine Beschrei bung, warum sie als geeignet gewürdigt werden ● Berichterstattungsmethoden für die genutzten Messungs- oder Beurteilungsmethoden, einschließlich der Fälle, in denen die angewandten Kriterien eine Wahl zwischen meh reren von Methoden erlauben ● etwaige bedeutsame Auslegungen, die bei der Anwendung der angewandten Kriterien vorgenommen wurden ● ob es seit dem vorhergehenden Zeitraum etwaige Änderungen der Berichterstattungs methoden für die genutzten Messungs- oder Beurteilungsmethoden gegeben hat.

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