ISSA [E-DE] 5000

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mangelt, die für die Ermittlung von sowohl qualitativen als auch quantitativen Scope-3-Infor mationen von Einheiten der Wertschöpfungskette außerhalb der Kontrolle des Konzerns ge nutzt werden. A559 Das Management kann sich dazu entscheiden, Beschränkungen der Fähigkeit zur Erlangung von Informationen von Einheiten der Wertschöpfungskette, die in den berichteten Nachhaltig keitsinformationen enthalten sind, zu erläutern, und, wenn dies nicht der Fall ist, kann der Prüfer mit dem Management diskutieren, ob dies zu tun ist. Der Prüfer kann sich auch dazu entscheiden, im Prüfungsvermerk die Auswirkungen auf seine Prüfungshandlungen zu be schreiben (z.B. im Abschnitt „Inhärente Grenzen“ des Vermerks). Es ist jedoch wichtig, dass eine solche etwaige Beschreibung im Prüfungsvermerk nicht impliziert, dass die Verantwort lichkeit des Prüfers, ausreichende geeignete Nachweise zur Unterstützung des Prüfungsur teils zu erlangen, im Hinblick auf solche Informationen verringert ist. D.A.559.1Eine solche Beschreibung verringert auch nicht die Verantwortlichkeit des Managements alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um über eine angemessene Grundlage für die Nachhaltigkeitsinformationen aus der Wertschöpfungskette zu verfügen, einschließlich dass die Einheit über einen Prozess, einschließlich Kontrollen, verfügt, um die Aufstellung der Nach haltigkeitsinformationen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind (Vgl. Tz. 76 i.V.m. Tz. A190). D.A559.2 Wenn Informationen von Einheiten der Wertschöpfungskette einen erheblichen Bestandteil der Informationen in den Nachhaltigkeitsinformationen ausmachen, bietet es sich im Regelfall an, das aufgrund der inhärenten Grenzen der Prüfung erhöhte Risiko, wesentliche falsche Darstellungen nicht aufdecken zu können, mit einer Ergänzung zu den Ausführungen in Tz. 190(h) (vi) mit folgendem Wortlaut im Prüfungsvermerk aufzunehmen: „Desgleichen ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kon trolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), i.d.R. höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzli chen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer i.d.R. Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen der Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen.“ A560 Bei Aufträgen zu Nachhaltigkeitsinformationen, die zukunftsorientierte Informationen enthalten (d.h. Ziele oder Zielvorgaben, Prognosen, Szenarioanalysen oder Übergangspläne) kann die Erstellung dieser Informationen inhärenten Grenzen unterliegen. Beschreibt der Prüfer solche Grenzen in einem Abschnitt „Inhärente Grenzen“ im Prüfungsvermerk, können solche Be schreibungen auf etwaige Erläuterungen des Managements verweisen und erklären, dass: ● bei einer als bestimmte Angabe(n) ausgedrückten Prognose: sich die tatsächlichen Er gebnisse wahrscheinlich von den prognostizierten Nachhaltigkeitsinformationen unter scheiden, da antizipierte Ereignisse häufig nicht wie erwartet eintreten und die Abwei chung wesentlich sein könnte ● bei einer als eine Bandbreite ausgedrückten Prognose: bei in einer Bandbreite ausge drückten prognostizierten Informationen die tatsächlichen Ergebnisse außerhalb dieser Bandbreite liegen können und die Abweichung wesentlich sein könnte, oder

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