ISSA [E-DE] 5000

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bene Prüfungsurteil verstehen. Die Zusammenfassung der durchgeführten Tätigkeiten ist da her i.d.R. detaillierter als die Beschreibung der Prüfungshandlungen im Abschnitt „Verantwort lichkeiten des Prüfers“ in einem Prüfungsvermerk mit hinreichender Sicherheit. Es kann auch angemessen sein, eine Beschreibung von Prüfungshandlungen, die nicht durchgeführt wur den, aufzunehmen, die i.d.R. bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Si cherheit durchgeführt würden. Es kann jedoch sein, dass eine vollständige Identifizierung all dieser Prüfungshandlungen nicht möglich ist, da sich die Prüfungshandlungen bei einer be triebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung von ei ner betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit unterscheiden und weniger umfangreich sind. A564L Faktoren, die bei der Festlegung des Detaillierungsgrads, der in der Zusammenfassung der durchgeführten Tätigkeiten zu geben ist, zu würdigen sind, können einschließen: ● spezifische Umstände der Einheit (z.B. die unterschiedliche Art der Tätigkeiten der Ein heit im Vergleich zu den in die Branche typischen Tätigkeiten) ● spezifische Auftragsumstände, die sich auf Art und Umfang der durchgeführten Prü fungshandlungen auswirken ● die Erwartungen der vorgesehenen Nutzer an den im Vermerk darzustellenden Detail lierungsgrad auf Grundlage von marktüblicher Praxis oder einschlägigen Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften. A565L Bei der Beschreibung der durchgeführten Prüfungshandlungen in einem Prüfungsvermerk mit begrenzter Sicherheit ist es wichtig, dass sie auf eine objektive Weise beschrieben werden, jedoch nicht in einem Umfang zusammengefasst werden, dass sie mehrdeutig sind, noch auf eine Weise beschrieben werden, die übertreibend oder beschönigend ist oder die impliziert, dass eine hinreichende Sicherheit erlangt wurde. Es ist auch wichtig, dass die Beschreibung der Prüfungshandlungen nicht den Eindruck erweckt, dass ein Auftrag über vereinbarte Unter suchungshandlungen ausgeführt wurde und in den meisten Fällen nicht den gesamten Ar beitsplan detailliert beschreiben wird. Die Prüfungshandlungen für begrenzte Sicherheit, die im Abschnitt „Zusammenfassung der durchgeführten Tätigkeiten“ beschrieben werden, kön nen einem Nutzer umfassender erscheinen als die Prüfungshandlungen, die in einer betriebs wirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit beschrieben werden; daher kann es hilf reich sein, wenn der Prüfer erläutert, warum dies der Fall ist. Dies kann erreicht werden, indem eine Angabe der Unterschiede zwischen begrenzter und hinreichender Sicherheit in den Prü fungsvermerk aufgenommen wird, um das Verständnis der Nutzer zu fördern, insb. wenn so wohl hinreichende als auch begrenzte Sicherheit in demselben Prüfungsvermerk enthalten sind. 5.23.2.7.7. Datum des Prüfungsvermerks (Vgl. Tz. 190(l)) A566 Die Aufnahme des Datums des Prüfungsvermerks informiert die vorgesehenen Nutzer, dass der Prüfer die Auswirkungen von bis zu diesem Datum eingetretenen Ereignissen auf die Nachhaltigkeitsinformationen und auf den Prüfungsvermerk gewürdigt hat. 5.23.2.7.8. Form des Prüfungsvermerks (Vgl. Tz. 190) A567 Es kann sein, dass ein in binärer Form ausgedrücktes Prüfungsurteil (das z.B. schlussfolgert, dass die Nachhaltigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit den angewandten Kriterien

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