ISSA [E-DE] 5000
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Treibhausgase, bis zu der Strategie, dem Geschäftsmodell und der Leistung einer Ein heit reicht, welche umfassen können: – vergangenheitsorientierte Informationen – zukunftsorientierte Informationen – Prozesse, Systeme und Kontrollen – Leistung im Vergleich zu Zielvorgaben, Zielen oder Verpflichtungen. b. Es kann sein, dass die Messung oder Beurteilung der Nachhaltigkeitssachverhalte komplex ist oder dass die Nachhaltigkeitssachverhalte Messungs- oder Beurteilungs unsicherheiten unterliegen, die den vorgesehenen Nutzern möglicherweise nicht be wusst sind. c. Die Kriterien, die zu ihrer Messung oder Beurteilung genutzt werden, können in einem etablierten Rahmenwerk dargelegt sein, von der Einheit entwickelt oder aus verschie denen Rahmenwerken, mit oder ohne Weiterentwicklung durch die Einheit, ausgewählt werden, was es einem Nutzer erschwert zu verstehen, wie die Nachhaltigkeitsinforma tionen aufgestellt wurden. d. Die Nachhaltigkeitsinformationen können in Form eines traditionellen eigenständigen Berichts oder als Bestandteil eines umfangreicheren Berichts oder von Berichten dar gestellt werden. Sie können auch teilweise in narrativer Form und teilweise durch die Nutzung von Diagrammen, Bildern, eingebetteten Videos oder ähnlichen Darstellungs weisen dargestellt werden. Die Darstellung könnte das Verständnis der Nutzer darüber unterstützen, was der betriebswirtschaftlichen Prüfung unterliegt und was nicht. 5.23.2.8. Name des Auftragsverantwortlichen im Prüfungsvermerk (Vgl. Tz. 191) A570 In [ IDW QMS 1 (09.2022) bzw.] ISQM 1 ist es das Ziel der Praxis, ein Qualitätsmanagement system auszugestalten, zu implementieren und zu betreiben, das der Praxis hinreichende Si cherheit verschafft, dass: ● die Praxis und ihr Fachpersonal ihre Verantwortlichkeiten in Übereinstimmung mit be ruflichen Anforderungen sowie einschlägigen gesetzlichen und anderen rechtlichen An forderungen erfüllen und Aufträge in Übereinstimmung mit solchen Standards und An forderungen durchführen und ● von der Praxis oder den Auftragsverantwortlichen zu den Aufträgen herausgegebene Vermerke bzw. Berichte unter den Umständen angemessen sind. Ungeachtet des Ziels des [ IDW QMS 1 (09.2022) bzw.] ISQM 1 wird mit der Nennung des Auftragsverantwortlichen im Prüfungsvermerk beabsichtigt, den Nutzern des Prüfungsver merks zu den Nachhaltigkeitsinformationen einer kapitalmarktnotierten Einheit weitergehende Transparenz zu bieten. A571 Es kann sein, dass Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder nationale Standards erfordern, dass der Vermerk des Prüfers für Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen nicht kapital marknotierter Einheiten den Namen des Auftragsverantwortlichen enthält. Der Prüfer kann auch aufgrund von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften oder nationalen Standards ver pflichtet sein oder sich dazu entschließen, zusätzliche Informationen, die über den Namen des Auftragsverantwortlichen hinausgehen, in den Prüfungsvermerk aufzunehmen, um den Auf-
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