ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung
Die Prüfungshandlungen, die geplant und durchgeführt werden, um: a. bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – auf Angabeebene zu identifizieren und zu beurteilen und b. bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit hinreichender Sicher heit die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen – sei es auf grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – der Angaben auf Aussageebene zu identifizieren und zu beurteilen
Fachliche Mitarbeiter
Fachkräfte, mit Ausnahme der Partner, einschließlich etwaige von der Praxis angestellte Sachverständige.
Substanzielle Prü fungshandlungen
Prüfungshandlungen, die geplant werden, um wesentliche falsche Dar stellungen zu entdecken. Substanzielle Prüfungshandlungen umfassen Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungshandlungen. (Vgl. Tz. A42)
Nachhaltigkeitskompe tenz
Kompetenz in den Nachhaltigkeitssachverhalten, die Gegenstand der Nachhaltigkeitsprüfung sind, sowie in deren Messung oder Beurteilung.
Nachhaltigkeitsinfor mationen
Informationen über Nachhaltigkeitssachverhalte. (Vgl. Tz. A43) Für Zwecke der ISSA [DE] gilt: a. Nachhaltigkeitsinformationen resultieren aus der Messung oder Be urteilung von Nachhaltigkeitssachverhalten anhand der Kriterien. b. Nachhaltigkeitsinformationen, die Gegenstand der betriebswirt schaftlichen Prüfung sind, entsprechen den „Sachverhaltsinformati onen“ in anderen IAASB Prüfungsstandards. c. es ist beabsichtigt, dass sich Bezugnahmen auf „zu berichtende Nachhaltigkeitsinformationen“ auf die gesamten von der Einheit zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen beziehen und sie haupt sächlich im Kontext der vorläufigen Kenntnisse des Prüfers über die Auftragsumstände genutzt werden. d. deckt die betriebswirtschaftliche Prüfung nicht die gesamten Nach haltigkeitsinformationen ab, die von der Einheit berichtet werden, ist der Begriff „Nachhaltigkeitsinformationen“ als die Informationen zu lesen, die der Prüfung unterliegen. (Vgl. Tz. A44) Umwelt-, Sozial- und Governance-Sachverhalte oder andere nachhal tigkeitsbezogene Sachverhalte, wie in Gesetzen oder anderen Rechts vorschriften oder relevanten Rahmenwerken der Nachhaltigkeitsbe richterstattung definiert oder beschrieben oder wie von der Einheit für Zwecke der Aufstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformati onen festgelegt.
Nachhaltigkeitssach verhalte
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