ISSA [E-DE] 5000

ISSA [E-DE] 5000

Begrenzte Sicherheit

Hinreichende Sicherheit

– auf Angabeebene ausgerichtet sind. (Vgl. Tz. A284–A287, A420–A424)

auf Aussageebene für die Angaben aus gerichtet sind. (Vgl. Tz. A284–A287, A420–A424)

127 Bei der Planung und Durchführung weiterer Prüfungshandlungen hat der Prüfer: (Vgl. Tz. A424–A427) a. die Gründe für die Beurteilung, die den Risiken wesentlicher falscher Darstellungen beigemessen wurde, zu würdigen b. zu würdigen, ob der Prüfer beabsichtigt, bei der Festlegung von Art, zeitlicher Eintei lung und Umfang anderer Prüfungshandlungen Nachweise über die Wirksamkeit der Funktion von Kontrollen zu erlangen und c. umso überzeugendere Nachweise zu erlangen, je höher das vom Prüfer beurteilte Ri siko ist. 4.13.2. Allgemeine Reaktionen

Begrenzte Sicherheit

Hinreichende Sicherheit

128L Der Prüfer hat allgemeine Reaktionen zu planen und umzusetzen, um das Risiko wesentlicher falscher Darstellungen zu be handeln, wenn der Prüfer identifiziert: (Vgl. Tz. A428–A429) a. Kontrollmängel im Kontrollumfeld, die die anderen Komponenten des IKS untergraben b. dolose Handlungen oder vermutete dolose Handlungen oder Verstöße oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften oder c. Risiken wesentlicher falscher Darstellungen umfassend in den gesamten Nachhaltig keitsinformationen.

128R Der Prüfer hat allgemeine Reaktionen zu planen und umzusetzen, um das Ri siko wesentlicher falscher Darstellun gen zu behandeln, wenn: (Vgl. Tz. A428–A429) a. die Beurteilung des Kontrollumfelds durch den Prüfer darauf hinweist, dass: i. das Management, mit Aufsicht der für die Überwachung Verantwortlichen, keine Kultur von Ehrlichkeit und ethi schem Verhalten geschaffen und auf rechterhalten hat ii. das Kontrollumfeld unter Würdigung der Art und Komplexität der Einheit keine angemessene Grundlage für die anderen Komponenten des IKS bildet oder iii. im Kontrollumfeld identifizierte Kon trollmängel die anderen Komponenten des IKS untergraben. b. der Prüfer dolose Handlungen oder ver mutete dolose Handlungen oder Verstöße oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften identifiziert oder

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