ISSA [E-DE] 5000
ISSA [E-DE] 5000
Begrenzte Sicherheit
Hinreichende Sicherheit
Tz. 123R, hat der Prüfer die folgenden Prü fungshandlungen zu planen und durchzu führen: a. Prüfen der Angemessenheit von Anpassun gen, die vom Management im Prozess zur Zusammenstellung der Nachhaltigkeitsin formationen vorgenommenen wurden b. Vornahme von Befragungen von den am Nachhaltigkeitsberichtsprozess beteiligten natürlichen Personen über ihre Kenntnis von unangemessenen oder ungewöhnli chen Aktivitäten bzgl. Anpassungen der Nachhaltigkeitsinformationen und c. Feststellung, ob andere Prüfungshandlun gen zusätzlich zu denen in (a)-(b) benötigt werden, um auf die Risiken einer Außer kraftsetzung von Kontrollen durch das Ma nagement zu reagieren. (Vgl. Tz. A469R) 151R Bei Konzernnachhaltigkeitsinformationen hat der Prüfer weitere Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, um auf die aus dem Aggregationsprozess resultieren den beurteilten Risiken wesentlicher fal scher Darstellungen zu reagieren. Solche Prüfungshandlungen haben einzuschlie ßen: a. Erlangung eines Verständnisses darüber, wie das Management die Informationen ag gregiert hat b. Feststellung, dass sämtliche Einheiten in die Nachhaltigkeitsinformationen einbezo gen wurden, wie von den angewandten Kri terien gefordert, und c. Beurteilung, ob die im Aggregationsprozess vorgenommenen Beurteilungen durch das Management Anzeichen für eine mögliche einseitige Ausrichtung des Managements geben.
151L Bei Konzernnachhaltigkeitsinformationen hat der Prüfer weitere Prüfungshandlun gen zu planen und durchzuführen, um auf die aus dem Aggregationsprozess resul tierenden beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zu reagieren. Sol che Prüfungshandlungen haben einzu schließen: a. Erlangung eines Verständnisses durch Be fragung des Managements darüber, wie das Management die Informationen aggre giert hat b. Feststellung, dass sämtliche Einheiten in die Nachhaltigkeitsinformationen einbezo gen wurden, wie von den angewandten Kriterien gefordert, und c. Würdigung, ob die im Aggregationspro zess vorgenommenen Beurteilungen durch das Management Anzeichen für eine mög liche einseitige Ausrichtung des Manage ments geben.
4.13.11. Dokumentation 152 Der Prüfer hat in die Auftragsdokumentation aufzunehmen: a.
die allgemeinen Reaktionen in Übereinstimmung mit Tz. 128L und 128R und die Gründe für diese Reaktionen
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