ISSA [E-DE] 5000
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i. das Ziel des Prüfers ist, die betriebswirtschaftliche Prüfung zu planen und durch zuführen, um begrenzte oder hinreichende Prüfungssicherheit – je nachdem, was zutrifft – darüber zu erlangen, ob die Nachhaltigkeitsinformationen frei von we sentlichen falschen Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – sind sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der ein Prüfungs urteil mit begrenzter Sicherheit oder ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicher heit enthält. ii. falsche Darstellungen aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren kön nen und: a. als wesentlich gewürdigt werden, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die von vorgesehenen Nutzern auf Grundlage der Nachhaltigkeitsinformationen getroffenen Ent scheidungen beeinflussen, oder b. wenn Wesentlichkeit in den angewandten Kriterien anders definiert oder beschrieben wird, diese Definition oder Beschreibung einschließt iii. der Prüfer pflichtgemäßes Ermessen ausübt und während der gesamten Prüfung eine kritische Grundhaltung bewahrt iv. der Prüfer Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchführt, einschließlich der Erlangung: a. bei begrenzter Sicherheit: eines Verständnisses von für den Auftrag rele vanten internen Kontrollen, um die Risiken wesentlicher falscher Darstel lungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – auf der Angabeebene zu identifizieren und zu beurteilen, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Einheit abzu geben. Schließt der Prüfungsvermerk mit begrenzter Sicherheit ein Prü fungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen ein, hat der Prüfer den Satzteil, dass die Würdigung der internen Kontrollen durch den Prüfer nicht das Ziel hat, ein Prüfungsurteils zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Einheit abzugeben, auszulassen oder b. bei hinreichender Sicherheit: eines Verständnisses von den relevanten in ternen Kontrollen, um die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen – sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern – auf der Aussage ebene für die Angaben zu identifizieren und zu beurteilen, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Einheit abzugeben. Schließt der Prüfungsvermerk mit hinreichender Sicher heit ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen ein, hat der Prüfer den Satzteil, dass die Würdigung der internen Kontrollen durch den Prüfer nicht das Ziel hat, ein Prüfungsurteils zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Einheit abzugeben, auszulassen der Prüfer Prüfungshandlungen plant und durchführt, die: a. bei begrenzter Sicherheit: auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Angabeebene ausgerichtet sind. v.
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