ISSA [E-DE] 5000
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wird, behandeln und Verpflichtungen auferlegen, die die Ziele der Anforderungen erreichen, die im IESBA Code bzgl. solcher Aufträge dargelegt sind. D.A7.1 WP-Praxen sind verpflichtet, bei ihrem Qualitätsmanagement die Anforderungen des IDW QMS 1 (09.2022) zu beachten. IDW QMS 1 (09.2022) setzt ISQM 1 unter Berücksichtigung der deutschen und europäischen gesetzlichen Vorschriften und der Berufsübung um (Vgl. IDW QMS 1 (09.2022) , Tz. 107). D.A7.2 Der Begriff berufliche Standards wird im deutschen Berufsrecht nicht verwendet. Der Prüfer ist verpflichtet, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Übereinstimmung mit den für diese geltenden gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie fachlichen Regeln (Berufspflichten; Vgl. § 4 Abs. 1 Berufssatzung WP/vBP) durchzuführen. 5.1.4. Qualitätsmanagement (Vgl. Tz. 6(b), 7) A8 Wie in Tz. A68 erläutert, wurde dieser ISSA [DE] im Kontext einer Bandbreite von umgesetzten Maßgaben zur Unterstützung der Qualität von betriebswirtschaftlichen Prüfungen geschrie ben. Solche Maßgaben schließen ein praxisweit implementiertes Qualitätsmanagementsys tem ein. A9 Textziffer A69 erläutert die Verantwortlichkeiten der Praxis, ein Qualitätsmanagementsystem für betriebswirtschaftliche Prüfungsaufträge auszugestalten, zu implementieren und zu betrei ben, und Tz. A70 beschreibt die Komponenten, die von einem solchen, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des ISQM 1 ausgestalteten System behandelt werden. A10 Wie in Tz. A73 erläutert, sind berufliche oder in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften enthaltene Anforderungen, die die Verantwortlichkeiten der Praxis für die Ausgestaltung, die Implementierung und den Betrieb eines Qualitätsmanagementsystems behandeln, mindes tens so streng wie ISQM 1, wenn sie sämtliche Sachverhalte, auf die in Tz. A69–A71 Bezug genommen wird, behandeln und der Praxis Verpflichtungen zur Erreichung der Zielsetzungen der Ziele und Anforderungen von ISQM 1 auferlegen. A11 In Übereinstimmung mit [ IDW QMS 1 (09.2022) bzw.] ISQM 1 ist es das Ziel der Praxis, ein Qualitätsmanagementsystem auszugestalten, zu implementieren und zu betreiben, welches der Praxis hinreichende Sicherheit verschafft, dass: a. die Praxis und ihr Fachpersonal ihre Verantwortlichkeiten in Übereinstimmung mit be ruflichen Standards sowie einschlägigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anfor derungen erfüllen und Aufträge in Übereinstimmung mit solchen Standards und Anfor derungen durchführen und b. von der Praxis oder von den Auftragsverantwortlichen zu den Aufträgen herausgege bene Berichterstattungen unter den Umständen angemessen sind.
5.2. Anwendungsbereich dieses ISSA [DE] 5.2.1. Arten und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen (Vgl. Tz. 8)
A12 Die von einer Einheit dargestellten Nachhaltigkeitsinformationen können auf bestimmte Sach verhalte beschränkt sein, wie z.B. ausgewählte Kennzahlen, Zielvorgaben oder leistungsbe zogene Schlüsselindikatoren. Alternativ können die Nachhaltigkeitsinformationen viele unter-
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