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ISA [E-DE] 600 (Revised)

sich der Begriff „Konsolidierungsprozess“ breiter gefasst auf den zur Aufstellung des Konzern abschlusses genutzten Prozess. A28 Die detaillierten Aspekte des Konsolidierungsprozesses variieren von Konzern zu Konzern, abhängig von der Struktur und dem Informationssystem des Konzerns, einschließlich des Rechnungslegungsprozesses. Ein Konsolidierungsprozess beinhaltet jedoch Überlegungen, wie z.B. die Eliminierung von konzerninternen Geschäftsvorfällen und Kontensalden und – soweit einschlägig – Auswirkungen von unterschiedlichen Berichtszeiträumen für im Konzern abschluss enthaltene Einheiten und Geschäftsbereiche. Führungsverantwortlichkeiten für die Steuerung und Erzielung von Qualität bei einer Konzernabschlussprüfung (Vgl. Tz. 11, 16) A29 Es kann für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortlichen nicht möglich oder praktisch nicht durchführbar sein, sämtliche Anforderungen des ISA [DE] 220 (Revised) selbst zu behandeln, insb. wenn das Prüfungsteam eine große Anzahl von Teilbereichsprüfern an mehreren Stand orten umfasst. Bei der Steuerung der Qualität auf Auftragsebene gestattet ISA [DE] 220 (Re vised) 43 dem Auftragsverantwortlichen, die Planung oder Durchführung von Maßnahmen, Auf gaben oder Handlungen auf andere Mitglieder des Prüfungsteams zur Unterstützung des Auf tragsverantwortlichen zu übertragen. Dementsprechend kann der für den Konzernprüfungs auftrag Verantwortliche Maßnahmen, Aufgaben oder Handlungen anderen Mitgliedern des Prüfungsteams übertragen, und diese Mitglieder können Maßnahmen, Aufgaben oder Hand lungen weiter übertragen. Unter solchen Umständen erfordert ISA [DE] 220 (Revised), dass der Auftragsverantwortliche weiterhin die Gesamtverantwortung für die Steuerung und Erzie lung von Qualität bei dem Prüfungsauftrag übernimmt. A30 Regelungen oder Maßnahmen, die von der Praxis eingerichtet wurden oder die gemeinsame Netzwerkanforderungen oder Netzwerkdienstleistungen sind 44 , können den für den Konzern prüfungsauftrag Verantwortlichen unterstützen, indem sie die Kommunikation zwischen dem Konzernabschlussprüfer und den Teilbereichsprüfern fördern und die Anleitung und Beauf sichtigung dieser Teilbereichsprüfer sowie die Durchsicht ihrer Tätigkeit durch den Konzern abschlussprüfer unterstützen. A31 ISA [DE] 220 (Revised) 45 erläutert, dass eine ein Qualitätsbekenntnis demonstrierende Kultur durch die Mitglieder des Prüfungsteams geformt und verstärkt wird, indem sie das erwartete Verhalten bei der Durchführung des Auftrags demonstrieren. Bei der Behandlung der Anfor derung in Tz. 16(a) kann der für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortliche unmittelbar an die anderen Mitglieder des Prüfungsteams (einschließlich Teilbereichsprüfer) kommunizieren und diese Kommunikation durch persönliche(s) Verhalten und Handlungen verstärken (z.B. durch Vorbildfunktion). 5.3.

43 ISA [DE] 220 (Revised), Tz. 15. 44 [ IDW QMS 1 (09.2022) , Tz. 93-98, bzw.] ISQM 1, Tz. 48-52. 45 ISA [DE] 220 (Revised), Tz. A28.

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