ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
sein, Informationen zu erlangen, die als Prüfungsnachweise hinsichtlich der Finanzinformatio nen der Einheit zu nutzen sind, z.B.: ● Finanzinformationen, die vom Konzernmanagement erhältlich sind, da es für das Kon zernmanagement zur Aufstellung des Konzernabschlusses auch notwendig ist, die Fi nanzinformationen der nicht beherrschten Einheit zu erlangen ● öffentlich zugängliche Informationen, wie z.B. geprüfte Abschlüsse, öffentliche Be kanntmachungen oder Kursnotierungen von Eigenkapitalinstrumenten der nicht be herrschten Einheit. Es ist eine Frage des pflichtgemäßen Ermessens – insb. angesichts der beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und der Würdigung anderer Infor mationsquellen, die erlangte Prüfungsnachweise untermauern oder anderweitig zu diesen bei tragen können – ob der Abschlussprüfer ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlan gen kann. 47 A42 Hält der Konzern eine Beteiligung ohne beherrschenden Einfluss an einer nach der Equity Methode bilanzierten Einheit und ist der Zugang zu Informationen oder Personen bei der Ein heit beschränkt, kann der Konzernabschlussprüfer würdigen, ob solche Beschränkungen in konsistent zu den Aussagen des Konzernmanagements hinsichtlich der Angemessenheit der Anwendung der Equity-Methode sind. A43 Ist der Konzernabschlussprüfer aufgrund von Beschränkungen des Zugangs zu Informationen oder Personen nicht in der Lage, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, kann der Konzernabschlussprüfer: ● die Beschränkungen der Praxis des Konzernabschlussprüfers kommunizieren, um den Konzernabschlussprüfer bei der Festlegung einer angemessenen Vorgehensweise zu unterstützen. Beispielsweise kann die Praxis des Konzernabschlussprüfers mit dem Konzernmanagement über die Beschränkungen kommunizieren und das Konzernma nagement zur Kommunikation mit Aufsichtsbehörden ermutigen. Dies kann nützlich sein, wenn Beschränkungen, bspw. aufgrund von Krieg, Bürgerunruhen oder Krank heitsausbrüchen in einer bedeutenden Volkswirtschaft, mehrere Abschlussprüfungen betreffen, die in dem Rechtsraum oder von derselben Praxis durchgeführt werden ● aufgrund von Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften verpflichtet sein, über die Be schränkungen mit Aufsichtsbehörden, Börsenzulassungsstellen oder anderen zu kom munizieren. A44 Beschränkungen des Zugangs können andere Auswirkungen auf die Konzernabschlussprü fung haben. Wurden bspw. vom Konzernmanagement Beschränkungen auferlegt, kann es notwendig sein, dass der Konzernabschlussprüfer die Verlässlichkeit der Antworten des Kon zernmanagements auf seine Befragungen erneut würdigt und erneut würdigt, ob die Beschrän kungen die Integrität des Konzernmanagements in Frage stellen.
47 ISA [DE] 330, Tz. 7(b).
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