ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
A55 ISA [DE] 300 52 verpflichtet den Auftragsverantwortlichen und andere Mitglieder des Prüfungs teams mit Schlüsselfunktionen, in die Planung der Abschlussprüfung eingebunden zu sein. Sind Teilbereichsprüfer eingebunden, können eine oder mehrere Personen von einem Teilbe reichsprüfer Mitglieder des Prüfungsteams mit Schlüsselfunktionen und daher in die Planung der Konzernabschlussprüfung eingebunden sein. Durch die Einbindung von Teilbereichsprü fern in die Planung der Abschlussprüfung werden deren Erfahrung und Erkenntnisse genutzt, wodurch die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Planungsprozesses erhöht werden. Der für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortliche übt pflichtgemäßes Ermessen aus bei der Festlegung, welche Teilbereichsprüfer in die Planung der Abschlussprüfung einzubinden sind. Dies kann beeinflusst werden von Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der erwarteten Einbin dung von Teilbereichsprüfern in die Planung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung oder weiteren Prüfungshandlungen. A56 Wie in [ IDW QMS 1 (09.2022) bzw.] ISQM 1 53 beschrieben, kann es Umstände geben, unter denen das für einen Auftrag angebotene Honorar angesichts der Art und Umstände des Auf trags nicht ausreichend ist und dies die Fähigkeit der Praxis mindert, den Auftrag in Überein stimmung mit beruflichen Standards und einschlägigen gesetzlichen oder anderen rechtlichen Anforderungen durchzuführen. Die Höhe der Honorare, einschließlich ihrer Zuteilung an Teil bereichsprüfer, und der Umfang, in dem sie in Bezug zu den erforderlichen Ressourcen ste hen, können eine besondere Überlegung bei Aufträgen zu Konzernabschlussprüfungen sein. Bei einer Konzernabschlussprüfung können bspw. die finanziellen und betrieblichen Pri oritäten der Praxis die Festlegung der Teilbereiche, bei denen Prüfungstätigkeiten durchge führt werden, sowie der benötigten Ressourcen, einschließlich der Einbindung von Teilbe reichsprüfern, beschränken. Unter solchen Umständen heben diese Beschränkungen nicht die Verantwortlichkeit des für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortlichen auf für die Erzielung von Qualität auf Auftragsebene oder für die Anforderungen an den Konzernabschlussprüfer, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für das Konzernprüfungsurteil zu erlangen. 5.5.5. Überlegungen, wenn Teilbereichsprüfer eingebunden sind 5.5.5.1. Ausreichende und angemessene Einbindung in die Tätigkeit des Teilbereichs prüfers (Vgl. Tz. 23-24) A57 Bei der Beurteilung, ob der Konzernabschlussprüfer in der Lage sein wird, ausreichend und angemessen in die Tätigkeit des Teilbereichsprüfers eingebunden zu sein, kann der Konzern abschlussprüfer ein Verständnis davon erlangen, ob der Teilbereichsprüfer etwaigen Be schränkungen unterliegt, die die Kommunikation mit dem Konzernabschlussprüfer einschrän ken, einschließlich hinsichtlich des Teilens der Prüfungsdokumentation mit dem Konzernab schlussprüfer. Der Konzernabschlussprüfer kann auch ein Verständnis davon erlangen, ob Prüfungsnachweise bzgl. Teilbereichen, die in einem anderen Rechtsraum ansässig sind, möglicherweise in einer anderen Sprache abgefasst sind und es notwendig sein kann, diese für die Nutzung durch den Konzernabschlussprüfer zu übersetzen.
52 ISA [DE] 300, Tz. 5. 53 [ IDW QMS 1 (09.2022) , Tz. A46, bzw.] ISQM 1, Tz. A74.
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