ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
ISQM 1 60 ist die Praxis verantwortlich für die Ausgestaltung, Implementierung und den Betrieb ihres Qualitätsmanagementsystems, und es kann notwendig sein, dass die Praxis Netzwerk anforderungen oder Netzwerkdienstleistungen anpasst oder ergänzt, damit sie zur Nutzung in ihrem Qualitätsmanagementsystem angemessen sind.
5.5.5.5. Nutzung der Tätigkeit eines Sachverständigen A67 ISA [DE] 220 (Revised) 61 verpflichtet den Auftragsverantwortlichen festzustellen, dass die Mit glieder des Prüfungsteams sowie etwaige externe Sachverständige des Abschlussprüfers, die nicht Teil des Prüfungsteams sind, insgesamt über die angemessene(n) Kompetenz und Fä higkeiten verfügen, einschließlich ausreichender Zeit, um den Auftrag durchzuführen. Wird ein Sachverständiger des Abschlussprüfers von einem Teilbereichsprüfer eingesetzt, kann es not wendig sein, dass der für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortliche Informationen vom Teilbereichsprüfer erlangt. Beispielsweise kann der Konzernabschlussprüfer mit dem Teilbe reichsprüfer die vom Teilbereichsprüfer vorgenommene Beurteilung der Kompetenz und Fä higkeiten des Sachverständigen des Abschlussprüfers diskutieren. 5.5.5.6. Automatisierte Tools und Techniken A68 Bei der Feststellung, ob das Prüfungsteam über die angemessene(n) Kompetenz und Fähig keiten verfügt, kann der für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortliche Sachverhalte berück sichtigen wie die Fachkenntnisse des Teilbereichsprüfers in der Nutzung von automatisierten Tools und Techniken. Wenn bspw. der Konzernabschlussprüfer, wie in ISA [DE] 220 (Revi sed) 62 beschrieben, die Teilbereichsprüfer verpflichtet, bestimmte automatisierte Tools und Techniken bei der Durchführung von Prüfungshandlungen zu nutzen, kann der Konzernab schlussprüfer mit den Teilbereichsprüfern darüber kommunizieren, dass es notwendig ist, dass die Nutzung solcher automatisierten Tools und Techniken den Anweisungen des Konzernab schlussprüfers entspricht. 5.5.5.7. Anwendung des Verständnisses des Konzernabschlussprüfers von einem Teil bereichsprüfer (Vgl. Tz. 27) A69 ISA [DE] 220 (Revised) 63 verpflichtet den Auftragsverantwortlichen, die Verantwortlichkeit da für zu übernehmen, dass die anderen Mitglieder des Prüfungsteams auf die angesichts der Art und Umstände des Prüfungsauftrags einschlägigen relevanten beruflichen Verhaltensanforde rungen und diesbezüglichen Regelungen oder Maßnahmen der Praxis aufmerksam gemacht worden sind. Dies schließt die Regelungen oder Maßnahmen der Praxis ein, die Umstände behandeln, die zu einem Verstoß gegen relevante berufliche Verhaltensanforderungen, ein schließlich derjenigen zur Unabhängigkeit, führen können und die Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Prüfungsteams behandeln, wenn sie von Verstößen Kenntnis erlangen. Die
60 [ IDW QMS 1 (09.2022) , Tz. 93-94, bzw.] ISQM 1, Tz. 48-49. 61 ISA [DE] 220 (Revised), Tz. 26. 62 ISA [DE] 220 (Revised), Tz. A65. 63 ISA [DE] 220 (Revised), Tz. 17.
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