ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
fer und den Teilbereichsprüfern hilft auch dabei, Erwartungen an Teilbereichsprüfer festzule gen und erleichtert ihre Anleitung und Beaufsichtigung durch den Konzernabschlussprüfer so wie die Durchsicht ihrer Tätigkeit. Eine solche Kommunikation bietet dem für den Konzernprü fungsauftrag Verantwortlichen auch eine Gelegenheit, die Notwendigkeit zu bekräftigen, dass Teilbereichsprüfer bei der Tätigkeit, die für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchge führt wird, eine kritische Grundhaltung ausüben. A79 Andere Faktoren, die ebenfalls zu einer wirksamen wechselseitigen Kommunikation beitragen können, schließen ein: ● Klarheit der Anweisungen an die Teilbereichsprüfer, insb. wenn der Teilbereichsprüfer aus einer anderen Praxis ist und es sein kann, dass er mit den Regelungen oder Maß nahmen der Praxis des Konzernabschlussprüfers nicht vertraut ist. ● ein gegenseitiges Verständnis, dass der Teilbereichsprüfer die Prüfungstätigkeiten, de ren Durchführung gefordert wird, auf Grundlage seiner Kenntnisse und seines Ver ständnisses vom Teilbereich diskutieren kann ● ein gegenseitiges Verständnis von relevanten Sachverhalten und den erwarteten Handlungen, die sich aus dem Kommunikationsprozess ergeben ● die Form der Kommunikation. Beispielsweise kann es angemessener sein, Sachver halte, die zeitgerecht Aufmerksamkeit benötigen, in einer Besprechung zu diskutieren als durch den Austausch von E-Mails. ● ein gegenseitiges Verständnis von den Person(en) des Konzernabschlussprüfers und Teilbereichsprüfers, die Verantwortlichkeit für die Steuerung der Kommunikationen zu bestimmten Sachverhalten tragen ● den Prozess für den Teilbereichsprüfer zur Vornahme von Handlungen und zur Rück berichterstattung zu den vom Konzernabschlussprüfer kommunizierten Sachverhalten. A80 Die Kommunikation zwischen dem Konzernabschlussprüfer und den Teilbereichsprüfern hängt von den Tatsachen und Umständen des Auftrags zur Konzernabschlussprüfung ab, ein schließlich Art und Umfang der Einbindung der Teilbereichsprüfer und des Ausmaßes, in dem der Konzernabschlussprüfer und die Teilbereichsprüfer einem gemeinsamen Qualitätsmana gementsystem oder gemeinsamen Netzwerkanforderungen oder Netzwerkdienstleistungen unterliegen. 5.5.5.10. Form der Kommunikation A81 Die Form der Kommunikation zwischen dem Konzernabschlussprüfer und den Teilbereichs prüfern kann variieren, abhängig von Faktoren wie z.B. der Art der Prüfungstätigkeit, zu deren Durchführung die Teilbereichsprüfer aufgefordert wurden, und dem Umfang, in dem Kommu nikationsfunktionen in die für die Konzernabschlussprüfung genutzten Prüfungs-Tools inte griert sind. A82 Die Form der Kommunikation kann auch von Faktoren beeinflusst werden, wie z.B.: ● Bedeutsamkeit, Komplexität oder Dringlichkeit des Sachverhalts ● ob der Sachverhalt dem Konzernmanagement oder den für die Konzernüberwachung Verantwortlichen kommuniziert worden ist oder dies erwartet wird.
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