ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx
ISA [E-DE] 600 (Revised)
die eine Abschlussprüfung nach Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften oder aus einem ande ren Grund erforderlich ist, für die aber keine Prüfungstätigkeiten für Zwecke der Konzernab schlussprüfung durchgeführt werden.
5.6. Verständnis vom Konzern und seinem Umfeld, den maßgebenden Rechnungs legungsgrundsätzen und dem IKS des Konzerns (Vgl. Tz. 30) A88 ISA [DE] 315 (Revised 2019) 70 enthält Anforderungen und erläuternde Hinweise hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers, ein Verständnis von der Einheit und ihrem Um feld, den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen und dem IKS der Einheit zu erlangen. Anlage 2 dieses ISA [DE] gibt Beispiele für auf interne Kontrollen bezogene Sachverhalte, die bei der Erlangung eines Verständnisses vom IKS im Kontext eines Konzernumfelds hilfreich sein können, und führt weitergehend aus, wie ISA [DE] 315 (Revised 2019) bei der Prüfung eines Konzernabschlusses anzuwenden ist. A89 Das Verständnis vom Konzern und seinem Umfeld, den maßgebenden Rechnungslegungs grundsätzen und dem IKS des Konzerns kann erlangt werden durch Kommunikation mit: ● dem Konzernmanagement, dem Teilbereichsmanagement oder anderen geeigneten Personen innerhalb der Einheit, einschließlich Personen innerhalb der internen Revi sion (wenn es diese Funktion gibt), und Personen mit Kenntnis vom IKS des Konzerns und dessen Rechnungslegungsmethoden und -praktiken sowie vom Konsolidierungs prozess ● Teilbereichsprüfern oder ● Abschlussprüfern, die aus gesetzlichen, anderen rechtlichen oder sonstigen Gründen eine Prüfung des Abschlusses einer Einheit oder eines Geschäftsbereichs durchfüh ren, die/der Bestandteil des Konzerns ist. A90 Die Erlangung eines Verständnisses vom Konzern, die Identifizierung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und die Beurteilung des inhärenten Risikos und Kontrollrisikos können in Abhängigkeit von bevorzugten Prüfungstechniken oder -methodologien auf unterschiedliche Weisen durchgeführt und ausgedrückt werden. Dementsprechend kann es, wenn Teilbe reichsprüfer in die Planung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung eingebunden sind, notwendig sein, dass der Konzernabschlussprüfer den Teilbereichsprüfern seinen bevorzugten Ansatz kommuniziert oder Anweisungen gibt. 5.6.1. Diskussion im Prüfungsteam (Vgl. Tz. 30) A91 Bei der Anwendung von ISA [DE] 315 (Revised 2019) 71 sind der für den Konzernprüfungsauf trag Verantwortliche und andere Mitglieder des Prüfungsteams mit Schlüsselfunktionen ver pflichtet, die Anwendung der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze und die Anfällig keit des Konzernabschlusses für wesentliche falsche Darstellungen zu diskutieren. Die Fest legung durch den für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortlichen, welche Mitglieder des
70 ISA [DE] 315 (Revised 2019), Tz. 19-27, A50-A183. 71 ISA [DE] 315 (Revised 2019), Tz. 17.
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