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ISA [E-DE] 600 (Revised)
Prüfungsteams in die Diskussion einzubeziehen sind, und die Festlegung der zu diskutieren den Themen werden von Sachverhalten beeinflusst, wie z.B. ersten Erwartungen hinsichtlich der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und der vorläufigen Erwartung, ob Teilbe reichsprüfer einzubinden sind. A92 Die Diskussion bietet eine Gelegenheit zum/zur ● Teilen von Kenntnissen über die Teilbereiche und deren Umfeld, einschließlich dar über, welche Tätigkeiten der Teilbereiche zentralisiert sind ● Austausch von Informationen über die Geschäftsrisiken der Teilbereiche oder des Kon zerns und wie sich inhärente Risikofaktoren auf die Anfälligkeit für falsche Darstellun gen von Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben auswir ken können ● Austausch von Ideen darüber, in welcher Weise und an welchen Stellen der Konzern abschluss für wesentliche falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern anfällig sein könnte. ISA [DE] 240 72 erfordert, dass die Diskussion im Prüfungsteam besonders betont, in welcher Weise und an welchen Stellen der Ab schluss der Einheit für wesentliche falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Hand lungen anfällig sein kann, einschließlich der Frage, wie es zu dolosen Handlungen kommen kann ● Identifizierung von vom Konzern- oder Teilbereichsmanagement befolgten Regelun gen, die einseitig ausgerichtet oder zur Steuerung von Ergebnissen ausgestaltet sein können, was zu Manipulationen der Rechnungslegung führen könnte ● Würdigung von bekannten externen und internen Faktoren mit Auswirkung auf den Konzern, aus denen sich für das Konzern- oder Teilbereichsmanagement oder für an dere ein Anreiz oder Druck zum Begehen von dolosen Handlungen ergeben kann oder die eine Gelegenheit zum Begehen von dolosen Handlungen bieten oder auf eine Kul tur oder ein Umfeld hinweisen können, die das Konzern- oder Teilbereichsmanage ment oder andere in die Lage versetzen, das Begehen doloser Handlungen innerlich zu rechtfertigen ● Würdigung des Risikos, dass das Konzern- oder Teilbereichsmanagement Kontrollen außer Kraft setzen kann ● Diskussion über identifizierte dolose Handlungen oder Informationen, die auf das Vor liegen einer dolosen Handlung hinweisen ● Identifizierung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, die für Teilbereiche re levant sind, in denen Hindernisse bei der Ausübung einer kritischen Grundhaltung be stehen können ● Würdigung, ob einheitliche Rechnungslegungsmethoden zur Erstellung der Finanzin formationen der Teilbereiche für den Konzernabschluss genutzt werden und, falls nicht, wie Unterschiede in den Rechnungslegungsmethoden identifiziert und angepasst wer den (falls nach den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen erforderlich)
72 ISA [DE] 240, Tz. 16.
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