ISA E DE 600 Revised Flipbook.docx

ISA [E-DE] 600 (Revised)

oder mehrerer Teilbereiche zu erlangen, beschreiben im Vermerk des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss die Abschnitte „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil“ oder „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils“ die Gründe für diese feh lende Möglichkeit. 90 Unter manchen Umständen kann ein Verweis auf einen Teilbereichsprüfer notwendig sein, um die Gründe für das modifizierte Prüfungsurteil angemessen zu beschrei ben, z.B. wenn der Teilbereichsprüfer aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle des Teilbereichsmanagements nicht in der Lage ist, die geforderte Tätigkeit zu Finanzinformatio nen des Teilbereichs durchzuführen oder abzuschließen. 5.13. Kommunikation mit dem Konzernmanagement und den für die Konzernüberwa chung Verantwortlichen 5.13.1. Kommunikation mit dem Konzernmanagement (Vgl. Tz. 54-56) A159 Die Konzernabschlussprüfung kann komplex sein aufgrund der Anzahl und Art der Einheiten und Geschäftsbereiche, die der Konzern umfasst. Darüber hinaus kann der Konzernab schlussprüfer, wie in Tz. A7 erläutert, festlegen, dass bestimmte Einheiten oder Geschäftsbe reiche für Zwecke der Planung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung zusammen als ein Teilbereich gewürdigt werden können. Daher kann die Diskussion eines Überblicks über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung mit dem Konzernmanage ment helfen, die zu Teilbereichen durchzuführenden Tätigkeiten zu koordinieren, einschließ lich wenn Teilbereichsprüfer eingebunden sind, und das Teilbereichsmanagement zu identifi zieren (siehe Tz. A24). A160 ISA [DE] 240 91 enthält Anforderungen und erläuternde Hinweise zur Kommunikation von dolo sen Handlungen an das Management und, wenn es sein kann, dass das Management an den dolosen Handlungen beteiligt ist, an die für die Überwachung Verantwortlichen. A161 Es kann notwendig sein, dass das Konzernmanagement bestimmte wesentliche sensible In formationen vertraulich behandelt. Beispiele für Sachverhalte, die für den Abschluss des Teil bereichs bedeutsam sein können, dem Teilbereichsmanagement aber möglicherweise nicht bekannt sind, schließen Folgendes ein: ● mögliche Rechtsstreitigkeiten ● Pläne zur Aufgabe wesentlicher betrieblicher Vermögenswerte ● nachträgliche Ereignisse ● bedeutsame rechtliche Vereinbarungen. A162 Es kann sein, dass das Konzernmanagement den Konzernabschlussprüfer über Verstöße oder vermutete Verstöße gegen Gesetze oder andere Rechtsvorschriften in Einheiten oder Geschäftsbereichen innerhalb des Konzerns informiert. Für diese Fälle gibt Tz. A87 dem für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortlichen erläuternde Hinweise.

90 [ IDW PS 405 (10.2021) , Tz. 40 ff., bzw.] ISA 705 (Revised), Tz. 20-24. 91 ISA [DE] 240, Tz. 41-43.

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